Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000
| Zu den §§ 26a und 26b des Gesetzes (§§ 61 - 63) |
(1) 1Im Fall der Einzelveranlagung von Ehegatten (§ 26a des Gesetzes) kann der Steuerpflichtige den Verlustabzug nach § 10d des Gesetzes auch für Verluste derjenigen Veranlagungszeiträume geltend machen, in denen die Ehegatten nach § 26b des Gesetzes zusammen veranlagt worden sind. 2Der Verlustabzug kann in diesem Fall nur für Verluste geltend gemacht werden, die der einzeln veranlagte Ehegatte erlitten hat.
(2) 1Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten (§ 26b des Gesetzes) kann der Steuerpflichtige den Verlustabzug nach § 10d des Gesetzes auch für Verluste derjenigen Veranlagungszeiträume geltend machen, in denen die Ehegatten nach § 26a des Gesetzes einzeln veranlagt worden sind. 2Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten (§ 26b des Gesetzes) in einem Veranlagungszeitraum, in den negative Einkünfte nach § 10d Abs. 1 des Gesetzes zurückgetragen werden, sind nach Anwendung des § 10d Abs. 1 des Gesetzes verbleibende negative Einkünfte für den Verlustvortrag nach § 10d Abs. 2 des Gesetzes in Veranlagungszeiträume, in denen eine Zusammenveranlagung nicht stattfindet, auf die Ehegatten nach dem Verhältnis aufzuteilen, in dem die auf den einzelnen Ehegatten entfallenden Verluste im Veranlagungszeitraum der Verlustentstehung zueinander stehen.
Fassung aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 01.11.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2012 | Steuervereinfachungsgesetz 2011 | 01.11.2011 | |
| 01.01.2004 | Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz | 22.12.2003 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 62d EStDV
14 Entscheidungen zu § 62d EStDV in unserer Datenbank:
- FG Köln, 20.04.2012 - 4 K 1027/09
Verlustverrechnung privater Veräußerungsgeschäfte bei Ehegatten
Zum selben Verfahren:
- BFH - IX R 29/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Verlustentstehung, Verhältnismäßigkeit, Verlustverrechnung, Ehegatten
- BFH - IX R 29/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- BFH, 22.02.2005 - VIII R 89/00
Festzustellender verbleibender Verlustabzug in Höhe des sog. Soll-Verlustabzugs - ...
- BFH, 22.02.2005 - I R 89/00
- BFH, 18.09.1990 - VII R 99/89
Gläubiger eines Steuererstattungsanspruchs aus Verlustrücktrag gem. § 10d EStG ...
- BFH, 17.02.1976 - VIII R 4/74
Zusammenveranlagte Ehegatten - Gewerbebetrieb - Verlust - Verlustabzug - ...
- BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83
Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums ...
- BFH, 27.09.1988 - VIII R 98/87
Ausübung des Veranlagungs-Wahlrechts bei Gewährung des Verlustrücktrags
- BGH, 31.05.2006 - XII ZR 111/03
Aufteilung einer Steuerschuld unter getrennt lebenden Ehegatten
- FG Münster, 17.05.1989 - XII 1727/86
Abgabenordnung; Aufteilungsmaßstab für Steuernachforderungen
Querverweise
Auf § 62d EStDV verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV)
- Schlussvorschriften
- § 84 (Anwendungsvorschriften)