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Energiewirtschaftsgesetz

   Teil 10 - Evaluierung, Schlussvorschriften (§§ 112 - 121)   
Gliederung
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§ 118a
Regulatorische Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen; Verordnungsermächtigung und Subdelegation

1Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Regelungen zu erlassen zu

1. den Rechten und Pflichten eines Betreibers von ortsfesten oder ortsungebundenen LNG-Anlagen,
2. den Bedingungen für den Zugang zu ortsfesten oder ortsungebundenen LNG-Anlagen, den Methoden zur Bestimmung dieser Bedingungen, den Methoden zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu ortsfesten oder ortsungebundenen LNG-Anlagen,
3. der Ermittlung der Kosten des Anlagenbetriebs und
4. der Anwendbarkeit der Anreizregulierung nach § 21a.

2Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die Bundesnetzagentur übertragen. 3Die Sätze 1 und 2 sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 anzuwenden.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 18.12.2025 (BGBl. I Nr. 347), in Kraft getreten am 23.12.2025 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
23.12.2025
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften18.12.2025BGBl. I Nr. 347
13.10.2022
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften08.10.2022BGBl. I S. 1726
27.07.2021
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht16.07.2021BGBl. I S. 3026
04.03.2021
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften25.02.2021BGBl. I S. 298
15.07.2016
Änderung
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Änderung
Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht08.07.2016BGBl. I S. 1594
01.01.2016
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes21.12.2015BGBl. I S. 2498
04.08.2011
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften26.07.2011BGBl. I S. 1554

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Rechtsprechung zu § 118a EnWG

3 Entscheidungen zu § 118a EnWG in unserer Datenbank:

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Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 118a EnWG

07.11.2022Verordnung zur Subdelegation der Verordnungsermächtigung über regulatorische Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen nach § 118a des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 118a EnWG-Subdelegationsverordnung - § 118a EnWG-SubVO)BGBl. I S. 2002
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