Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 8 - Verfahren in Aufgebotssachen (§§ 433 - 484) |
| Abschnitt 4 - Aufgebot von Nachlassgläubigern (§§ 454 - 464) |
insolvenzverfahren § 458Inhalt des Aufgebots; Aufgebotsfrist § 459Forderungsanmeldung § 460Mehrheit von Erben § 461Nacherbfolge § 462Gütergemeinschaft § 463Erbschaftskäufer § 464Aufgebot der Gesamtgutsgläubiger
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Rechtsprechung zu § 459 FamFG
7 Entscheidungen zu § 459 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Braunschweig, 26.01.2022 - 3 W 68/21
Ausschließung von Nachlassgläubigern: Aufgebot mit unklarem Anmeldeadressaten ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Braunschweig, 25.01.2022 - 3 W 68/21
Beschwerde gegen die Ausschließung als Nachlassgläubiger nach Durchführung eines ...
- OLG Braunschweig, 25.01.2022 - 3 W 68/21
- OLG Köln, 25.09.2015 - 2 Wx 191/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur ...
- OLG Frankfurt, 06.03.2018 - 20 W 360/16
Zur Aufhebung von Ausschließungsbeschluss nebst Aufgebot bei inhaltlich ...
- OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 3 Wx 75/17
Begriff des Nachlassgläubigers i.S. von § 1970 BGB ; Anmeldung einer Forderung ...
- OLG Celle, 05.09.2022 - 6 W 100/22
Beschwerde gegen einen Ausschließungsbeschluss; Aufgebot zum Zwecke der ...
- AG Weilheim, 07.05.2015 - 3 UR II 463/14
Ausschließung von Nachlassgläubigern
Querverweise
Auf § 459 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Aufgebotssachen
- Aufgebot von Nachlassgläubigern
- § 464 (Aufgebot der Gesamtgutsgläubiger)