Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 8 - Verfahren in Aufgebotssachen (§§ 433 - 484) |
| Abschnitt 1 - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 433 - 441) |
beschlusses; Beschwerde; Wiedereinsetzung und Wiederaufnahme § 440Wirkung einer Anmeldung § 441Öffentliche Zustellung des Ausschließungs-
beschlusses
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Rechtsprechung zu § 433 FamFG
21 Entscheidungen zu § 433 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 26.03.2025 - 14 W 103/24
Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses durch das Grundbuchamt bei einer ...
- OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19
Zur Beweislast für die Erfüllung des Auszahlungsanspruchs des Inhabers einer ...
- LG Stuttgart, 25.05.2022 - 14 O 481/21
Pflicht zur Leistung von Prozesskostensicherheit nach Anordnung der Klageerhebung
- BGH, 14.11.2013 - V ZB 204/12
Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten ...
- OLG Köln, 05.10.2016 - 2 Wx 380/16
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Durchführung des ...
- AG Hannover, 20.03.2026 - 909 IK 1265/25
Zur Wiederaufnahme des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach gescheitertem ...
- OLG Frankfurt, 06.03.2018 - 20 W 360/16
Zur Aufhebung von Ausschließungsbeschluss nebst Aufgebot bei inhaltlich ...
- AG Lemgo, 12.05.2017 - 19a II 27/16
Aufgebot von unbezifferten Miteigentumsanteilen. Glaubhaftmachung von Eigenbesitz ...
- OLG Köln, 25.09.2015 - 2 Wx 191/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 05.10.2016 - IV ZB 37/15
Aufgebot der Nachlassgläubiger: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei ...
- BGH, 05.10.2016 - IV ZB 37/15
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 433 FamFG:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Schlussvorschriften
- § 490 (Landesrechtliche Aufgebotsverfahren) (zu §§ 433 ff)