Fleischgesetz

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Textdarstellung

  

§ 21
Inkrafttreten

1Das Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. November 2008 in Kraft. 2Vorschriften, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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