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Gerichts- und Notarkostengesetz
| Kapitel 3 - Notarkosten (§§ 85 - 131) |
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 85 - 87) |
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__paste_bez__ __paste_norm__ Gerichts- und Notarkostengesetz (https://dejure.org/gesetze/GNotKG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 87 GNotKG
2 Entscheidungen zu § 87 GNotKG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 22.04.2025 - 19 W 22/25
Notarkostenabrechnung beim Abbruch des Beurkundungsverfahrens für eine Trennungs- ...
- LG Stendal, 31.03.2017 - 23 OH 2/16
Notarkosten: Gebühr bei Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten sowie zu ...