Geringfügige-Forderungen-VO

   Kapitel I - Gegenstand und Anwendungsbereich (Art. 1 - 3)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/GeringFordVO/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ GeringFordVO (https://dejure.org/gesetze/GeringFordVO/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ GeringFordVO
__paste_bez____paste_norm__ Geringfügige-Forderungen-VO (https://dejure.org/gesetze/GeringFordVO/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Geringfügige-Forderungen-VO
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

Art. 1
Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen eingeführt, damit Streitigkeiten in grenzüberschreitenden Rechtssachen mit geringem Streitwert einfacher und schneller beigelegt und die Kosten hierfür reduziert werden können. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen steht den Rechtssuchenden als eine Alternative zu den in den Mitgliedstaaten bestehenden innerstaatlichen Verfahren zur Verfügung.

Mit dieser Verordnung wird außerdem die Notwendigkeit von Zwischenverfahren zur Anerkennung und Vollstreckung der in anderen Mitgliedstaaten im Verfahren für geringfügige Forderungen ergangenen Urteile beseitigt.

Rechtsprechung zu Art. 1 GeringFordVO

3 Entscheidungen zu Art. 1 GeringFordVO in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht