Handelsgesetzbuch
1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a) |
5. Abschnitt - Prokura und Handlungsvollmacht (§§ 48 - 58) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 57 HGB
23 Entscheidungen zu § 57 HGB in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 27.04.2022 - 4 U 248/20
Anspruch auf Zahlung von Maklerprovision für den Nachweis eines Grundstücks; ...
- VG Köln, 29.01.2020 - 23 K 10896/17
Baugenehmigung für die Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage
- VG Köln, 27.11.2019 - 23 K 3644/18
- OLG Oldenburg, 12.03.2003 - 9 SchH 1/03
- BFH, 30.04.1975 - I R 152/73
Anderer unabhängiger Vertreter - Tätigkeit - Ordentliche Geschäftstätigkeit - ...
- BGH, 24.06.1991 - II ZR 293/90
Rechtsscheinhaftung bei Fortlassung des Formzusatzes
- BGH, 28.10.1965 - Ia ZB 11/65
Anmeldung eines Gebrauchsmusters unter der Bezeichnung "Flüssigkeitsgekühlte ...
- OLG Köln, 02.10.1996 - 2 Wx 31/96
Bezeichnung eines Vereins als "Stiftung"
- OLG Brandenburg, 10.11.1997 - 1 AR 14/97
Bearbeitung und Bescheidung der Anmeldung der Satzungsänderung betreffend die ...
- ArbG Kassel, 10.10.2003 - 8 Ca 300/03
§ 57 HGB in Nachschlagewerken
- § 57 HGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Handlungsvollmacht