Folgende Ansprüche verjähren in einem Jahr:
| 1. | Ansprüche aus einem Seefrachtvertrag und aus einem Konnossement; | |
| 2. | Ansprüche aus Schiffsüberlassungsverträgen; | |
| 3. | Ansprüche auf Beiträge zur Großen Haverei; | |
| 4. | Ansprüche, die den Reedern untereinander nach § 571 Absatz 2 zustehen. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts vom 20.04.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 25.04.2013 | Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts | 20.04.2013 |
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Rechtsprechung zu § 605 HGB
6 Entscheidungen zu § 605 HGB in unserer Datenbank:
- LG Hamburg, 30.06.2023 - 305 O 239/19
Schadensersatzansprüche wegen des Verderbs von Schweinefleisch auf einem ...
- OLG Bremen, 24.03.2023 - 2 U 11/22
Änderung des Streitgegenstandes bei geltend gemachten konnossementrechtlichen ...
- OLG Hamm, 21.11.2024 - 18 U 105/24
Erneute Einlagerung und Aufwendungsersatz
- LG Würzburg, 20.09.2019 - 1 HKO 1968/18
Beschädigung von Ladung - Klausel "fios excl. lsd"
- LG Hamburg, 08.10.2018 - 417 HKO 55/17
Aufwendungsersatz im Seefrachtverhältnis bei Ablieferungshindernissen
- LG Hamburg, 08.01.2015 - 409 HKO 73/14
Seetransport: Haftungsbefreiung des Verfrachters bei Sendungsgutverlust infolge ...