Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
| Teil 3 - Objektplanung (§§ 33 - 48) |
| Abschnitt 1 - Gebäude und Innenräume (§§ 33 - 37) |
(1) Für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sind die Kosten der Baukonstruktion anrechenbar.
(2) Für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht,
(3) Nicht anrechenbar sind insbesondere die Kosten für das Herrichten, für die nichtöffentliche Erschließung sowie für Leistungen zur Ausstattung und zu Kunstwerken, soweit der Auftragnehmer die Leistungen weder plant noch bei der Beschaffung mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich überwacht.
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Rechtsprechung zu § 33 HOAI
88 Entscheidungen zu § 33 HOAI in unserer Datenbank:
- BGH, 09.11.2023 - VII ZR 190/22
Architektenvertrag: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Zurverfügungstellung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 30.09.2022 - 10 U 12/22
Haftung eines Architekten für mangelnde juristische Kontrolle einer Skontoklausel ...
- OLG Stuttgart, 30.09.2022 - 10 U 12/22
- OLG Schleswig, 25.06.2025 - 12 U 67/24
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den planenden und bauüberwachenden ...
- VK Baden-Württemberg, 05.07.2021 - 1 VK 26/21
Auch bei einem Auslobungswettbewerb bestimmt die Vergabestelle den ...
- VK Baden-Württemberg, 24.01.2022 - 1 VK 64/21
Auftragswert von Planerleistungen: HOAI ist kein Maßstab (mehr)!
- OLG Hamm, 29.06.2021 - 24 U 41/21
Anspruch auf Architektenhonorar Beauftragung mit den Leistungsphasen 3 bis 6 ...
- OLG Naumburg, 26.08.2016 - 1 U 20/16
Architektenvertrag: Auslegung einer Kündigung aus wichtigem Grund; Leistungssoll ...
- OLG Frankfurt, 26.06.2023 - 29 U 210/21
Vergütung aus gekündigtem Architektenvertrag
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - 22 U 104/14
Tätigwerden des Architekten begründet (noch) keinen Architektenvertrag!
Querverweise
Auf § 33 HOAI verweisen folgende Vorschriften:
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Objektplanung
- Freianlagen
- § 38 (Besondere Grundlagen des Honorars)
- Anlagen
- Anlage 1 ((zu § 3 Absatz 1) Beratungsleistungen)