Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Teil 3 - Objektplanung (§§ 33 - 48) |
Abschnitt 1 - Gebäude und Innenräume (§§ 33 - 37) |
(1) Für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sind die Kosten der Baukonstruktion anrechenbar.
(2) Für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht,
(3) Nicht anrechenbar sind insbesondere die Kosten für das Herrichten, für die nichtöffentliche Erschließung sowie für Leistungen zur Ausstattung und zu Kunstwerken, soweit der Auftragnehmer die Leistungen weder plant noch bei der Beschaffung mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich überwacht.
Rechtsprechung zu § 33 HOAI
57 Entscheidungen zu § 33 HOAI in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 01.07.2016 - 22 U 22/16
Architektenvertrag nur mündlich geschlossen: Honorar auch für die Leistungsphasen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Wuppertal, 27.10.2015 - 1 O 165/15
Feststellung des Bestehens eines Vertragsverhältnisses bzgl. Beauftragung eines ...
- LG Wuppertal, 27.10.2015 - 1 O 165/15
- OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - 22 U 104/14
Tätigwerden des Architekten begründet (noch) keinen Architektenvertrag!
- OLG Naumburg, 26.08.2016 - 1 U 20/16
Architektenvertrag: Auslegung einer Kündigung aus wichtigem Grund; Leistungssoll ...
- OLG Düsseldorf, 31.01.2023 - 23 U 24/20
HOAI-Mindestsätze sind verbindlich: Unterschreitung nur im Ausnahmefall!
- OLG Celle, 08.10.2014 - 14 U 85/14
HOAI-Leistungsbilder "ohne weitere Arbeitsschritte" übertragen: Nur ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 28.08.2014 - 14 U 85/14
HOAI-Leistungsbilder "ohne weitere Arbeitsschritte" übertragen: Nur ...
- OLG Celle, 28.08.2014 - 14 U 85/14
- OLG München, 31.01.2017 - 27 U 3253/16
Leistungen, Berufung, Beschaffenheitsvereinbarung, Erinnerung, Revision, ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 14.12.2016 - 27 U 3253/16
Architektenhonorar nach HOAI 2009 wird ohne Abnahme fällig!
- OLG München, 14.12.2016 - 27 U 3253/16
- OLG Köln, 01.09.2016 - 3 U 204/13
Wann wird ein Bauüberwachungsfehler arglistig verschwiegen?
Querverweise
Auf § 33 HOAI verweisen folgende Vorschriften:
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Objektplanung
- Freianlagen
- § 38 (Besondere Grundlagen des Honorars)
- Anlagen
- Anlage 1 ((zu § 3 Absatz 1) Beratungsleistungen)