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Hinterlegungsgesetz
| 5. Abschnitt - Herausgabe (§§ 21 - 26) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Hinterlegungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/HintG/__paste_norm__.html)
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§ 20Benachrichtigung der Hinterlegungskasse von Abtretungen, Pfändungen und ähnlichen Veränderungen
§ 21Herausgabeanordnung
§ 22Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung
§ 23Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung
§ 24Herausgabeersuchen von Behörden
§ 25Frist zur Klage
§ 26Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe
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Rechtsprechung zu § 20 HintG
4 Entscheidungen zu § 20 HintG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 21.12.2023 - 3 U 55/23
Nachweis der Berechtigung zum Empfang der Hinterlegungsmasse; Bewilligung der ...
- OLG Köln, 12.01.2023 - 24 U 20/22
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- OLG Hamm, 05.01.2026 - 18 U 119/24
Rückgabe der Pachtsache und Baulast
- OLG Brandenburg, 05.10.2018 - 13 UF 55/17
Beteiligung eines minderjährigen Kindes noch verheirateter Eltern am ...