Handwerksordnung
| Zweiter Teil - Berufsbildung im Handwerk (§§ 21 - 44b) |
| Zweiter Abschnitt - Ausbildungsordnung, Änderung der Ausbildungszeit (§§ 25 - 27d) |
(1) 1Die Berufsausbildung kann in Teilzeit durchgeführt werden. 2Im Berufsausbildungsvertrag ist dazu für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimmten Zeitraum der Berufsausbildung die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit zu vereinbaren. 3Die Kürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen.
(2) 1Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist. 2Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung ist auf ganze Monate abzurunden. 3§ 27c Absatz 1 und 2 bleibt unberührt.
(3) Auf Verlangen des Lehrlings (Auszubildenden) verlängert sich die Ausbildungsdauer auch über die Höchstdauer nach Absatz 2 Satz 1 hinaus bis zur nächsten möglichen Gesellenprüfung.
(4) Der Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages nach § 30 Absatz 1 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) für eine Teilzeitberufsausbildung kann mit einem Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 27c Absatz 1 verbunden werden.
Fassung aufgrund Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz vom 19.07.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2024 | Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz | 19.07.2024 | |
| 01.01.2020 | Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung | 12.12.2019 |
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Rechtsprechung zu § 27b HwO
5 Entscheidungen zu § 27b HwO in unserer Datenbank:
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 7 A 11203/16
Ausbildungsförderung für ein Medizinstudiums als Zweitausbildung; vorherige ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 10 S 24.10
Vorläufige Zulassung zur Gesellenprüfung; Abschlussprüfung Kfz-Servicemechaniker; ...
- LAG Köln, 06.05.2021 - 6 Sa 54/21
Schadensersatz; Kausalität
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2016 - 4 E 1096/15
Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsschutzbegehrens; Zulassung zur ...
- LSG Bayern, 12.06.2018 - L 2 U 11/16
Zeitpunkt des Versicherungsfalls, Eintritt des Versicherungsfalls, ...
Querverweise
Auf § 27b HwO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 20 (Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte)