Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug
Abschnitt 11 - Sicherheit und Ordnung (§§ 61 - 72) |
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__paste_bez____paste_norm__ JVollzGB III (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_III/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_III/__paste_norm__.html)
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(1) Das Verantwortungsbewusstsein der Gefangenen für ein geordnetes Zusammenleben in der Justizvollzugsanstalt ist zu wecken und zu fördern.
(2) Die Pflichten und Beschränkungen, die Gefangenen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsanstalt auferlegt werden, sind so zu wählen, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Zweck stehen und die Gefangenen nicht mehr und nicht länger als notwendig beeinträchtigen.
§ 61Grundsatz
§ 62Verhaltens-
vorschriften § 63Persönlicher Gewahrsam und Eigengeld § 64Durchsuchung und Kontrollen auf Suchtmittelmissbrauch § 65(weggefallen) § 66Festnahmerecht § 67Besondere Sicherungsmaßnahmen § 68Einzelhaft § 69Fesselung und Fixierung § 70Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen § 71Ärztliche Überwachung § 72Ersatz von Aufwendungen
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vorschriften § 63Persönlicher Gewahrsam und Eigengeld § 64Durchsuchung und Kontrollen auf Suchtmittelmissbrauch § 65(weggefallen) § 66Festnahmerecht § 67Besondere Sicherungsmaßnahmen § 68Einzelhaft § 69Fesselung und Fixierung § 70Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen § 71Ärztliche Überwachung § 72Ersatz von Aufwendungen