Deutsches Recht trifft KI-Power:
Doctrine jetzt kostenlos testen.
Kapitalanlagegesetzbuch
| Kapitel 2 - Publikumsinvestmentvermögen (§§ 162 - 272h) |
| Abschnitt 4 - Geschlossene inländische Publikums-AIF (§§ 261 - 272h) |
| Unterabschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 261 - 272) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Kapitalanlagegesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/KAGB/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
(weggefallen)
Fassung aufgrund des Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) vom 19.06.2022
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) | 19.06.2022 | |
| 02.08.2021 | Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz) | 03.06.2021 | |
| 19.07.2014 | Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes | 15.07.2014 |
§ 261Zulässige Vermögens-
gegenstände, Anlagegrenzen § 262Risikomischung § 263Beschränkung von Leverage und Belastung § 264Verfügungs-
beschränkung § 265Leerverkäufe § 266Anlagebedingungen § 267Genehmigung der Anlagebedingungen § 268Erstellung von Verkaufsprospekt und Basisinformations-
blatt § 269Mindestangaben im Verkaufsprospekt § 270(weggefallen) § 271Bewertung, Bewertungsverfahren, Bewerter § 272Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung
Neu Gesamtansicht
gegenstände, Anlagegrenzen § 262Risikomischung § 263Beschränkung von Leverage und Belastung § 264Verfügungs-
beschränkung § 265Leerverkäufe § 266Anlagebedingungen § 267Genehmigung der Anlagebedingungen § 268Erstellung von Verkaufsprospekt und Basisinformations-
blatt § 269Mindestangaben im Verkaufsprospekt § 270(weggefallen) § 271Bewertung, Bewertungsverfahren, Bewerter § 272Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 270 KAGB
Entscheidung zu § 270 KAGB in unserer Datenbank:
Querverweise
Auf § 270 KAGB verweisen folgende Vorschriften:
- Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
- Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
- Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf Privatanleger und für den Vertrieb und den Erwerb von OGAW
- § 299 (Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-AIF und ausländische AIF)
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten
- § 64 (Besondere Verhaltensregeln bei der Erbringung von Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung; Verordnungsermächtigung)