Sie sehen hier das Mutterschutzgesetz in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung.
Zur neuen Fassung von § 12 MuSchG.
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Mutterschutzgesetz
4. Abschnitt - Leistungen (§§ 11 - 17) |
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__paste_bez____paste_norm__ MuSchG a.F. (https://dejure.org/gesetze/MuSchG_a.F./__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 12 MuSchG a.F.
34 Entscheidungen zu § 12 MuSchG a.F. in unserer Datenbank:
- BAG, 19.12.1966 - 3 AZR 255/66
Faktische Arbeitsverhältnisse - Schutzfristen - Fortzahlung des Arbeitsentgelts - ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 19.12.1966 - 3 AZR 214/66
Schutzfristen - Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts - Gesetzliche ...
- BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 202/59
6-Wochen-Frist - Fortzahlung des Gehalts - Eintritt des unverschuldeten Unglücks ...
- BAG, 28.09.1965 - 1 AZR 60/65
Frau unter Mutterschutz - Schutzfristen des MuSchG - Überschreiten der ...
- BAG, 09.08.1968 - 3 AZR 163/68
Versicherungspflicht - Gesetzliche Krankenversicherung - Befreite Arbeitnehmerin ...
- LAG Düsseldorf, 10.05.1962 - 2 Sa 103/62
- BAG, 04.12.1969 - 5 AZR 84/69
Fortgesetzte Befristung von Arbeitsverhältnissen - Schutzwerte Interessen - ...
- BAG, 15.07.1966 - 2 AZR 386/65
Angestellte im öffentlichen Dienst - Kinderzuschlag - Besoldungsrechtliche ...
- BAG, 23.04.1964 - 3 AZR 267/63
Angestellter der Deutschen Bundespost - Kinderzuschlag - Geburtsmonat - Dauer der ...