Hier: Polizeigesetz in der seit dem 17. Januar 2021 geltenden Fassung.
Polizeigesetz
| Zweiter Teil - Die Organisation der Polizei (§§ 104 - 126) |
| Dritter Abschnitt - Der Polizeivollzugsdienst (§§ 115 - 124) |
| Erster Unterabschnitt - Aufbau (§§ 115 - 119) |
Zitiervorschläge
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Querverweise
Auf § 117 PolG verweisen folgende Vorschriften:
- Polizeigesetz (PolG)
- Schlussbestimmungen
- § 130 (Durchführungsvorschriften)