Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
| Kapitel 8 - Mitwirkungspflichten (§§ 56 - 62a) |
(1) 1Träger, die eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit erbracht haben oder erbringen, haben der Agentur für Arbeit unverzüglich Auskünfte über Tatsachen zu erteilen, die Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit Leistungen zu Recht erbracht worden sind oder werden. 2Sie haben Änderungen, die für die Leistungen erheblich sind, unverzüglich der Agentur für Arbeit mitzuteilen.
(2) 1Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen zur Eingliederung sind verpflichtet,
2Die Maßnahmeträger sind verpflichtet,
3Dabei haben sie jeweils die von der Agentur für Arbeit vorgegebenen Verfahren und Formate zu nutzen.
Fassung aufgrund des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16.12.2022
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) | 16.12.2022 | |
| 01.04.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 |
und Bescheinigungs-
pflicht bei Arbeitsunfähigkeit § 57Auskunftspflicht von Arbeitgebern § 58Einkommens-
bescheinigung § 59Meldepflicht § 60Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflicht Dritter § 61Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit § 62Schadenersatz § 62aHaftung des Arbeitgebers
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Rechtsprechung zu § 61 SGB II
8 Entscheidungen zu § 61 SGB II in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2022 - 1 A 963/20
Anrechnung der Mehrleistungen zur Unfallrente auf die Versorgungsbezüge eines ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2020 - L 18 AL 66/18
Berücksichtigung auch der Mietnebenkosten bei der Bemessung der ...
- LSG Hamburg, 21.05.2010 - L 5 AS 48/09
- BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11
Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung - ...
- LSG Bayern, 05.12.2012 - L 7 AS 802/12
Orthopädische Schuhe sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Als Eigenleistungen haben ...
- SG Düsseldorf, 02.04.2007 - S 35 AS 42/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Baden-Württemberg, 07.04.2025 - L 2 AS 2581/22
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus ...
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2007 - L 12 AS 442/07
Querverweise
Auf § 61 SGB II verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 63 (Bußgeldvorschriften)