Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Zweites Kapitel - Versicherungspflicht (§§ 24 - 28a) |
Erster Abschnitt - Beschäftigte, Sonstige Versicherungspflichtige (§§ 24 - 28) |
(1) In einem Versicherungspflichtverhältnis stehen Personen, die als Beschäftigte oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig sind.
(2) Das Versicherungspflichtverhältnis beginnt für Beschäftigte mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis oder mit dem Tag nach dem Erlöschen der Versicherungsfreiheit, für die sonstigen Versicherungspflichtigen mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllt sind.
(3) Das Versicherungspflichtverhältnis für Beschäftigte besteht während eines Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld oder während eines weiterbildungsbedingten Entgeltausfalls im Sinne der Vorschriften über das Qualifizierungsgeld fort.
(4) Das Versicherungspflichtverhältnis endet für Beschäftigte mit dem Tag des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis oder mit dem Tag vor Eintritt der Versicherungsfreiheit, für die sonstigen Versicherungspflichtigen mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht letztmals erfüllt waren.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 17.07.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2024 | Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung | 17.07.2023 | |
01.04.2006 | Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung | 24.04.2006 |
Rechtsprechung zu § 24 SGB III
898 Entscheidungen zu § 24 SGB III in unserer Datenbank:
- BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 8/20 R
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - ...
Zum selben Verfahren:
- SG Karlsruhe, 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - ...
- LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 62/17
Erfüllung der Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeldanspruch
Zum selben Verfahren:
- SG Hamburg, 05.09.2017 - S 13 AL 638/14
Gewährung von Arbeitslosengeld durch Erfüllen der Anwartschaftszeit aufgrund ...
- SG Hamburg, 05.09.2017 - S 13 AL 638/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - L 20 AL 135/14
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Zum selben Verfahren:
- SG Duisburg, 29.01.2014 - S 33 AL 363/13
Erfüllung der erforderlichen Anwartschaftszeit für den Anspruch auf ...
- SG Duisburg, 29.01.2014 - S 33 AL 363/13
- BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 15/18 R
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 15.05.2018 - L 9 AL 80/15
Gewährung von Arbeitslosengeld
- LSG Bayern, 15.05.2018 - L 9 AL 80/15
- BSG, 04.03.2021 - B 4 AS 60/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Aufnahme einer ...
Querverweise
Auf § 24 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Bußgeldvorschriften
- Bußgeldvorschriften
- § 404 (Bußgeldvorschriften)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- X. Kindergeld
- § 65 (Andere Leistungen für Kinder)