Hier: SGB IX in der seit dem 1.1.2018 geltenden Fassung. Synopse
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
| Teil 3 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 151 - 241) |
| Kapitel 4 - Kündigungsschutz (§§ 168 - 175) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 169 SGB IX
7 Entscheidungen zu § 169 SGB IX in unserer Datenbank:
- BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 2/17
Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit
- LAG Hessen, 21.08.2025 - 3 Sa 1152/23
- LAG Hessen, 07.11.2025 - 10 SLa 336/25
- LAG Köln, 25.03.2021 - 6 Sa 1160/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2021 - 12 A 1191/20
Darlegung ernstlicher Richtigkeitszweifel in der Berufungszulassung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2021 - 12 A 1192/20
Zulassung der Berufung mit der nicht dargelegten Begründung ernstlicher ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - 12 A 3227/18
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - Zeitlicher Zusammenhang ...
Querverweise
Auf § 169 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
- Kündigungsschutz
- § 174 (Außerordentliche Kündigung)