Hier: SGB IX in der seit dem 1.1.2018 geltenden Fassung. Synopse
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
| Teil 3 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 151 - 241) |
| Kapitel 10 - Sonstige Vorschriften (§§ 205 - 214) |
Zitiervorschläge
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§ 205Vorrang der schwerbehinderten Menschen
§ 206Arbeitsentgelt und Dienstbezüge
§ 207Mehrarbeit
§ 208Zusatzurlaub
§ 209Nachteilsausgleich
§ 210Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit
§ 211Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten
§ 212Unabhängige Tätigkeit
§ 213Geheimhaltungs-
pflicht § 214Statistik
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pflicht § 214Statistik
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Rechtsprechung zu § 212 SGB IX
2 Entscheidungen zu § 212 SGB IX in unserer Datenbank:
- VG Aachen, 28.03.2023 - 10 K 404/19
Erforderlichkeit und Entbehrlichkeit eines Widerspruchsverfahrens, Erteilung ...
- VG Aachen, 28.03.2023 - 10 K 2881/19
Erforderlichkeit und Entbehrlichkeit eines Widerspruchsverfahrens, ...