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Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Fünfzehntes Kapitel - Weitere Übergangsvorschriften (§§ 403 - 430) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_V/__paste_norm__.html)
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§ 413
Übergangsregelung zur Tragung der Beiträge durch Dritte für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung
§ 251 Absatz 4c in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung sowie § 242 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 in der bis zum 30. Juni 2020 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden, wenn die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung vor dem 1. Januar 2020 begonnen wurde.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz) vom 03.06.2021
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 09.06.2021 | Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz) | 03.06.2021 | |
| 20.10.2020 | Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz) | 14.10.2020 | |
| 01.01.2020 | Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) | 14.12.2019 | |
| 11.05.2019 | Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz) | 06.05.2019 |
§ 403Beitragszuschüsse für Beschäftigte
§ 404Standardtarif für Personen ohne Versicherungsschutz
§ 405Übergangsregelung für die knappschaftliche Krankenversicherung
§ 406Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif
§ 407Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1
§ 408Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung
§ 409Übergangsregelung zur Neuregelung der Verjährungsfrist für die Ansprüche von Krankenhäusern und Krankenkassen
§ 410Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der Vorstandsmitglieder des Medizinischen Dienstes Bund
§ 411Vergütung von Führungskräften der Ebene unterhalb der Vorstandsebene bei den Krankenkassen, ihren Landesverbänden und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, den Medizinischen Diensten und dem Medizinischen Dienst Bund sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 412(weggefallen)
§ 413Übergangsregelung zur Tragung der Beiträge durch Dritte für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung
§ 414Übergangsregelung für am 1. April 2020 bereits geschlossene Krankenkassen
§ 415(weggefallen)
§ 416Übergangsregelung zur Versicherungspflicht bei praxisintegrierter Ausbildung
§ 417Versicherung nach § 9 für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder mit entsprechender Fiktions-
bescheinigung § 418Übergangsregelung zum Antragsverfahren zur Ausnahme vom Preismoratorium § 419Übergangsregelung zur Besetzung der Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen § 420Übergangsregelung zur Novellierung der vermögensrechtlichen Vorschriften § 421Übergangsregelung zur Vergütung von pharmazeutischem Großhandel und von Apotheken für die Abgabe von COVID-19-Impfstoff § 422Übergangsregelung zur Vergütung und Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-
19-
Erkrankungen § 423Rückwirkende Herabsetzung nach § 240 Absatz 4a Satz 4 festgesetzter Beiträge § 424Übergangsregelung aus Anlass des Arzneimittel-
Lieferengpass-
bekämpfungs-
und Versorgungs-
verbesserungs-
gesetzes § 425Evaluierung des Arzneimittel-
Lieferengpass-
bekämpfungs-
und Versorgungs-
verbesserungs-
gesetzes § 425aEvaluierung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes § 426Übergangsregelung zur Beitragspflicht, Tragung und Zahlung der Beiträge aus dem Zuschlag nach § 307j des Sechsten Buches § 427Evaluation des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes § 428Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts § 429Übergangsregelung zum Kombinationsabschlag § 430Evaluierung
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bescheinigung § 418Übergangsregelung zum Antragsverfahren zur Ausnahme vom Preismoratorium § 419Übergangsregelung zur Besetzung der Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen § 420Übergangsregelung zur Novellierung der vermögensrechtlichen Vorschriften § 421Übergangsregelung zur Vergütung von pharmazeutischem Großhandel und von Apotheken für die Abgabe von COVID-19-Impfstoff § 422Übergangsregelung zur Vergütung und Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-
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Erkrankungen § 423Rückwirkende Herabsetzung nach § 240 Absatz 4a Satz 4 festgesetzter Beiträge § 424Übergangsregelung aus Anlass des Arzneimittel-
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bekämpfungs-
und Versorgungs-
verbesserungs-
gesetzes § 425Evaluierung des Arzneimittel-
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und Versorgungs-
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gesetzes § 425aEvaluierung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes § 426Übergangsregelung zur Beitragspflicht, Tragung und Zahlung der Beiträge aus dem Zuschlag nach § 307j des Sechsten Buches § 427Evaluation des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes § 428Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts § 429Übergangsregelung zum Kombinationsabschlag § 430Evaluierung
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Querverweise
Auf § 413 SGB V verweisen folgende Vorschriften:
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
- Finanzierung
- Beiträge
- § 59 (Beitragstragung bei anderen Mitgliedern)