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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
| Elftes Kapitel - Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 222 - 225) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts | 20.08.2021 | |
| 01.01.2024 | Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts | 12.12.2019 | |
| 25.10.2013 | Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz) | 19.10.2013 | |
| 11.08.2010 | Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 05.08.2010 |
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Rechtsprechung zu § 225 SGB VII
Entscheidung zu § 225 SGB VII in unserer Datenbank:
- ArbG Köln, 10.02.2015 - 14 Ca 10386/13
Rückzahlung des Ruhegehalts eines Beamten im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen ...