Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Soziale Pflegeversicherung -
| Siebtes Kapitel - Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern (§§ 69 - 81) |
| Erster Abschnitt - Allgemeine Grundsätze (§§ 69 - 70) |
(1) 1Die Pflegekassen haben im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung der Versicherten zu gewährleisten (Sicherstellungsauftrag). 2Sie schließen hierzu Versorgungsverträge sowie Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern von Pflegeeinrichtungen (§ 71) und sonstigen Leistungserbringern. 3Dabei sind die Vielfalt, die Unabhängigkeit und Selbständigkeit sowie das Selbstverständnis der Träger von Pflegeeinrichtungen in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben zu achten.
(2) 1Bei ihren Aufgaben nach Absatz 1 Satz 1 und 2 haben die Pflegekassen insbesondere Erkenntnisse aus ihrer Evaluation der regionalen Versorgungssituation, aus den Empfehlungen der Ausschüsse nach § 8a Absatz 1 und, soweit diese in den Ländern bestehen, der Ausschüsse nach § 8a Absatz 2 und 3 sowie Erkenntnisse aus Anzeigen von Pflegeeinrichtungen nach § 73a Absatz 1 zu berücksichtigen. 2Ist es zur Gewährleistung des Sicherstellungsauftrags erforderlich, haben die Pflegekassen Verträge mit Einzelpflegepersonen gemäß § 77 Absatz 1 abzuschließen oder diese gemäß § 77 Absatz 2 selbst anzustellen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vom 22.12.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2026 | Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege | 22.12.2025 | |
| 01.07.2008 | Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) | 28.05.2008 |
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Rechtsprechung zu § 69 SGB XI
95 Entscheidungen zu § 69 SGB XI in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 13.07.2026 - L 6 VE 1923/26
- LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 72/17
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Altenpflegerin - Tätigkeit als ...
- BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 34.16
Abgabengerechtigkeit; Altenhilfe; Ausschließlichkeit; Berufsfreiheit; ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 18.04.2016 - 7 BV 15.960
Erhebung des Rundfunkbeitrages im gewerblichen Bereich
- VGH Bayern, 18.04.2016 - 7 BV 15.960
- LSG Schleswig-Holstein, 10.06.2024 - L 8 P 40/24
Soziale Pflegeversicherung - Beförderung zur teilstationären Pflege - ...
- LSG Sachsen, 20.09.2023 - L 8 SO 77/22
Angemessenheit; eigener Wohnraum; Eingliederungshilfe; einstweiliger ...
- VG Würzburg, 16.12.2021 - W 3 S 21.1370 Corona
Maßnahmen der Heimaufsicht gegenüber einer stationären Pflegeeinrichtung
- BGH, 15.07.2021 - III ZR 225/20
Vereinbarung einer Platz-/Reservierungsgebühr für die Zeit vor dem tatsächlichen ...
- LSG Baden-Württemberg, 20.05.2025 - L 6 VE 1517/25
Soziales Entschädigungsrecht - Erstattung der Kosten einer häuslichen Pflegehilfe ...
- BGH, 07.02.2019 - III ZR 38/18
Heimvertrag: Transparenzkontrolle vorformulierter Klauseln über die ...
Querverweise
Auf § 69 SGB XI verweisen folgende Vorschriften:
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
- Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen
- § 112 (Qualitätsverantwortung)