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Scheckgesetz
| 12. Abschnitt - Geltungsbereich der Gesetze (Art. 60 - 66) |
Zitiervorschläge
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Das Recht des Landes, in dessen Gebiet der Scheck zahlbar ist, bestimmt:
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Rechtsprechung zu Art. 65 ScheckG
5 Entscheidungen zu Art. 65 ScheckG in unserer Datenbank:
- OLG München, 09.10.1984 - 13 U 2940/84
Voraussetzungen für die Gültigkeit eines Schecks; Erforderlichkeit der Angabe des ...
- LG Flensburg, 30.10.2007 - 5 T 192/07
Bedeutung des Zahlungsortes für das Erfüllungsverlangen eines Scheckgläubigers ...
- OLG Hamm, 26.06.1990 - 7 U 16/90
- OLG Saarbrücken, 06.07.1998 - 5 W 375/97
- OLG Düsseldorf, 17.02.1982 - 6 U 148/81