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Straßenverkehrsgesetz
| VI. - Fahrerlaubnisregister (§§ 48 - 63) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Straßenverkehrsgesetz (https://dejure.org/gesetze/StVG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12.05.2026
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften | 12.05.2026 | |
| 07.12.2016 | Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze | 28.11.2016 | |
| 09.12.2010 | Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes | 02.12.2010 |
§ 48Registerführung und Registerbehörden
§ 49Zweckbestimmung der Register
§ 50Inhalt der Fahrerlaubnis-
register § 51Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnis-
register § 52Übermittlung § 53Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren § 54(weggefallen) § 55Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes § 56Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes § 57Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke § 58Auskunft über eigene Daten aus den Registern § 59Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern § 60Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger § 61Löschung der Daten § 62Register über die Dienstfahr-
erlaubnisse der Bundeswehr § 63Verordnungs-
ermächtigungen, Ausführungs-
vorschriften
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register § 51Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnis-
register § 52Übermittlung § 53Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren § 54(weggefallen) § 55Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes § 56Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes § 57Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke § 58Auskunft über eigene Daten aus den Registern § 59Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern § 60Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger § 61Löschung der Daten § 62Register über die Dienstfahr-
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Rechtsprechung zu § 54 StVG
Entscheidung zu § 54 StVG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in ...