Telekommunikationsgesetz
| Teil 2 - Marktregulierung (§§ 10 - 50) |
| Abschnitt 4 - Regulierung von Endnutzerleistungen (§ 49) |
(1) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Verpflichtungen im Zugangsbereich nach Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 sowie nach Abschnitt 3 nicht zur Erreichung der Ziele nach § 2 und der Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten nachgelagerten Endkundenmarktes führen würden, kann die Bundesnetzagentur Unternehmen auch Verpflichtungen in einem Endkundenmarkt, in dem das Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügt, auferlegen.
(2) Die Bundesnetzagentur kann nach Absatz 1 auch Entgelte für Endnutzerleistungen der Entgeltregulierung unterwerfen; Abschnitt 3 gilt entsprechend.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 49 TKG
9 Entscheidungen zu § 49 TKG in unserer Datenbank:
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2024 - 1 B 10121/24
Straßenrechtlichen Verfügung zur Beseitigung von eigener Plakatwerbung auf ...
- VG Köln, 01.03.2024 - 21 L 2013/22
Wettbewerber erhalten vorerst Zugang zu Kabelkanälen der Telekom
- OVG Niedersachsen, 03.07.2019 - 7 ME 27/19
Nutzungsberechtigung; Telekommunikationslinie; Werbeplakat
- VG Köln, 24.04.2025 - 21 L 2046/24
- VG Köln, 24.04.2025 - 21 L 2047/24
- VG Köln, 07.07.2006 - 11 K 2763/04
Konkurrentenschutz im Rahmen der Frequenzverwaltung
- OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - U (Kart) 22/13
Umfang des Schadensersatzes wegen überhöhter Entgelte für die Überlassung der ...
- EuGH, 26.06.2007 - C-284/04
DIE STAATLICHE VERGABE VON LIZENZEN FÜR MOBILFUNK DER DRITTEN GENERATION (UMTS) ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DIE STAATLICHE VERSTEIGERUNG VON ...
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04
Querverweise
Auf § 49 TKG verweisen folgende Vorschriften:
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Marktregulierung
- Verfahren der Marktregulierung
- § 13 (Regulierungsverfügung)
- Bundesnetzagentur und andere zuständige Behörden
- Verfahren
- Beschlusskammern
- § 211 (Beschlusskammerentscheidungen)
- Bußgeldvorschriften
- § 228 (Bußgeldvorschriften)