Transplantationsgesetz
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2a) |
(1) 1Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende in Deutschland zu fördern. 2Hierzu soll jede Bürgerin und jeder Bürger regelmäßig im Leben in die Lage versetzt werden, sich mit der Frage der eigenen Bereitschaft zu einer Organ- oder Gewebespende nach dem Tod ernsthaft zu befassen, und aufgefordert werden, die jeweilige Erklärung auch zu dokumentieren. 3Um eine informierte und unabhängige Entscheidung jedes Einzelnen zu ermöglichen, sieht dieses Gesetz eine breite Aufklärung der Bevölkerung zu den Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende nach dem Tod vor. 4Daneben verfolgt das Gesetz das Ziel, die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebespende einer lebenden Person unter Wahrung eines hohen Schutzniveaus für diese Person zu schaffen.
(2) 1Dieses Gesetz gilt für die Spende und die Entnahme von menschlichen Organen oder Geweben zum Zwecke der Übertragung sowie für die Übertragung der Organe oder der Gewebe einschließlich der Vorbereitung dieser Maßnahmen. 2Es gilt ferner für das Verbot des Handels mit menschlichen Organen oder Geweben.
(3) Dieses Gesetz gilt nicht für
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen vom 12.05.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.06.2026 | Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen | 12.05.2026 | |
| 29.07.2017 | Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften | 18.07.2017 | |
| 01.11.2012 | Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz | 12.07.2012 |
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Rechtsprechung zu § 1 TPG
8 Entscheidungen zu § 1 TPG in unserer Datenbank:
- BSG, 28.05.2026 - B 1 KR 4/25 R
Unter welchen Voraussetzungen gehören Krankenhausleistungen als vor- und/oder ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 14 LC 44/22
Arzneimittel für neuartige Therapien; Eigenfetttransplantation; ...
- VG Oldenburg, 21.06.2018 - 7 B 2260/18
Arzneimittel; biotechnologisch verarbeitet; Eigenfetttransplantation; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 26.02.2019 - 13 ME 289/18
Arzneimittel; Arzneimittel für neuartige Therapien; autologe Transplantation; ...
- OVG Niedersachsen, 26.02.2019 - 13 ME 289/18
- LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13
Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 107/12
Krankenversicherung - Untersuchungsleistung durch ermächtigten ...
- VG Regensburg, 30.10.2014 - RO 5 K 14.1029
Ein Arzt, der lediglich zur Verwendung beim Menschen bestimmtes Gewebe im Sinne ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 1 TPG:
- EG-Vertrag (EG)
- Die Politiken der Gemeinschaft
- Gesundheitswesen
- Art. 152 V (ex-Art. 129) (zu §§ 1 ff)