Deutsches Recht trifft KI-Power:
Doctrine jetzt kostenlos testen.
Umwandlungsgesetz
| Drittes Buch - Spaltung (§§ 123 - 173) |
| Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 138 - 173) |
| Siebenter Abschnitt - Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns (§§ 152 - 160) |
| Zweiter Unterabschnitt - Ausgliederung zur Aufnahme (§§ 153 - 157) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Umwandlungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/UmwG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 154 UmwG
6 Entscheidungen zu § 154 UmwG in unserer Datenbank:
- KG, 16.06.2025 - 22 W 11/25
Zum Verzicht auf Anteilsgewährung bei Ausgliederung zur Aufnahme
- OLG Hamm, 03.11.2020 - 27 W 98/20
Verschmelzung bei Überschuldung des Alleingesellschafters
- BayObLG, 10.12.1998 - 3Z BR 237/98
Ausgliederung zur Neugründung
- LG Wuppertal, 15.12.1998 - 6 T 761/98
Kostentragung bei Beauftragung eines Maklers zur Anforderung eines ...
- OLG München, 15.11.2011 - 31 Wx 482/11
Spaltungs- und Übernahmevertrag: Einbringung eines einzelkaufmännischen ...