Deutsches Recht trifft KI-Power:
Doctrine jetzt kostenlos testen.
Umwandlungsgesetz
| Drittes Buch - Spaltung (§§ 123 - 173) |
| Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 138 - 173) |
| Siebenter Abschnitt - Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns (§§ 152 - 160) |
| Zweiter Unterabschnitt - Ausgliederung zur Aufnahme (§§ 153 - 157) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Umwandlungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/UmwG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 153 UmwG
5 Entscheidungen zu § 153 UmwG in unserer Datenbank:
- OLG Rostock, 10.02.2021 - 1 W 37/20
Erforderlichkeit von Verschmelzungsbericht bei GmbH & Co. KG
- BGH, 02.07.2021 - V ZR 201/20
Bei der Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen ...
- OLG Zweibrücken, 27.05.1999 - 3 W 62/99
Notargebühren für Ausgliederung einer Firma aus dem Vermögen eines ...
- BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des ...
- OLG Brandenburg, 05.02.2018 - 7 W 86/17
Anmeldung der Ausgliederung eines einzelkaufmännischen Betriebs in eine KG zum ...