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Umwandlungsgesetz
| Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122) |
| Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122) |
| Erster Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften (§§ 39 - 45e) |
| Zweiter Unterabschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften (§§ 40 - 45) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Umwandlungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/UmwG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz) vom 10.08.2021
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2024 | Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz) | 10.08.2021 |
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Rechtsprechung zu § 42 UmwG
5 Entscheidungen zu § 42 UmwG in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 02.11.2021 - 4 U 107/20
Zum selben Verfahren:
- BGH, 15.11.1982 - II ZR 62/82
Umwandlung einer KG durch Mehrheitsbeschluß
- BFH, 13.01.1970 - II 208/65
Kommanditanteile - KG - Persönlich haftender Gesellschafter - Gesellschaftsteuer ...
- LG Köln, 03.05.2024 - 87 O 89/23