Versicherungsaufsichtsgesetz
| Teil 8 - Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 335 - 359) |
1Die §§ 36, 191, 331, 332 und 334 in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf alle gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. 2Die §§ 36, 191, 331, 332 und 334 in der bis einschließlich 30. Juni 2021 geltenden Fassung sind letztmals anzuwenden auf alle gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen für das vor dem 1. Januar 2022 beginnende Geschäftsjahr.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) vom 03.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2021 | Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) | 03.06.2021 |
vorschriften in der Unfallversicherung § 340Bestandsschutz für Rückversicherungs-
unternehmen § 341Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage § 342Einhaltung der Mindestkapital-
anforderung § 343Einstellung des Geschäftsbetriebs § 344Fristen für Berichts-
und Offenlegungs-
pflichten § 345Eigenmittel § 346(weggefallen) § 347Standardparameter § 348Solvabilitätskapital-
anforderung § 349Internes Teilgruppenmodell § 350Gruppenvorschriften § 351Risikofreie Zinssätze § 352Versicherungs-
technische Rückstellungen § 353Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungs-
technische Rückstellungen § 354Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken § 355Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes § 356Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8 § 357Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritäts-
stärkungsgesetz § 358Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst § 359Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts-
sowie insolvenz-
und restrukturierungs-
rechtlicher Vorschriften
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