§ 72 VVG n.F. entspricht: § 47 VVG a.F.
Versicherungsvertragsgesetz
| Teil 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 99) |
| Kapitel 1 - Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1 - 73) |
| Abschnitt 7 - Versicherungsvermittler, Versicherungsberater (§§ 59 - 73) |
| Unterabschnitt 2 - Vertretungsmacht (§§ 69 - 73) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Versicherungsvertragsgesetz (https://dejure.org/gesetze/VVG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 72 VVG
2 Entscheidungen zu § 72 VVG in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 30/24
Kündigungsmodalitäten und Anspruchsdurchsetzung bei Fremdversicherung im Rahmen ...
- OLG Brandenburg, 31.08.2020 - 11 U 70/17
Zu den Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers in der ...
Querverweise
Auf § 72 VVG verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Allgemeiner Teil
- Vorschriften für alle Versicherungszweige
- Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
- Vertretungsmacht
- § 73 (Angestellte und nicht gewerbsmäßig tätige Vermittler)
- Einführungsgesetz VVG (EGVVG)
- Art. 2 (Vollmacht des Versicherungsvertreters, Krankenversicherung)