(1) 1Verkaufsstätten sind durch Brandwände in Brandabschnitte zu unterteilen. 2Die Fläche der Brandabschnitte darf je Geschoß betragen in
(2) Abweichend von Absatz 1 können Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen auch durch Ladenstraßen in Brandabschnitte unterteilt werden, wenn
| 1. | die Ladenstraßen mindestens 10 m breit sind (vgl. Anhang Abb. 1 und 2), | |
| 2. | die Ladenstraßen Rauchabzugsanlagen haben, | |
| 3. | das Tragwerk der Dächer der Ladenstraßen aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht und | |
| 4. | die Bedachung der Ladenstraßen aus nichtbrennbaren Baustoffen oder, soweit sie lichtdurchlässig ist, aus mindestens schwer entflammbaren Baustoffen besteht; sie darf im Brandfall nicht brennend abtropfen. |
(3) In Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen brauchen Brandwände abweichend von Absatz 1 im Kreuzungsbereich mit Ladenstraßen nicht hergestellt werden, wenn
| 1. | die Ladenstraßen eine Breite von mindestens 10 m über eine Länge von mindestens 10 m beiderseits der Brandwände haben (vgl. Anhang Abb. 3) und | |
| 2. | die Anforderungen nach Absatz 2 Nr. 2 und 3 in diesem Bereich erfüllt sind. |
(4) 1Öffnungen in den Brandwänden nach Absatz 1 sind zulässig, wenn sie selbstschließende und feuerbeständige Abschlüsse haben. 2Die Abschlüsse müssen Feststellanlagen haben, die bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen bewirken.
(5) Brandwände sind mindestens 30 cm über Dach zu führen oder in Höhe der Dachhaut mit einer beiderseits 50 cm auskragenden feuerbeständigen Platte aus nichtbrennbaren Baustoffen abzuschließen; darüber dürfen brennbare Teile des Daches nicht hinweggeführt werden.
erweiterungen § 13Ladenstraßen, Flure, Hauptgänge § 14Ausgänge § 15Türen in Rettungswegen § 16Rauchabführung § 17Beheizung § 18Sicherheits-
beleuchtung § 19Blitzschutzanlagen § 20Feuerlösch-
einrichtungen, Brandmeldeanlagen und Alarmierungs-
einrichtungen § 21Sicherheitsstrom-
versorgungsanlagen § 22Lage der Verkaufsräume § 23Räume für Abfälle § 24Gefahrenverhütung § 25Rettungswege auf dem Grundstück, Flächen für die Feuerwehr § 26Verantwortliche Personen § 27Brandschutzordnung § 28Stellplätze für Behinderte § 29Zusätzliche Bauvorlagen § 30Prüfungen § 31Weitergehende Anforderungen § 32Übergangs-
vorschriften § 33Ordnungswidrigkeiten § 34Inkrafttreten
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