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Das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz ist zum 24.12.2013 außer Kraft getreten.

Wagniskapitalbeteiligungsgesetz

   Abschnitt 2 - Geschäftstätigkeit und Anlagebestimmungen (§§ 8-11)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/WKBG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ WKBG (https://dejure.org/gesetze/WKBG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ WKBG
__paste_bez__ __paste_norm__ Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/WKBG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Wagniskapitalbeteiligungsgesetz
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Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 11
Mindeststückelung

Beteiligungen an Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften müssen eine Mindeststückelung von 25 000 Euro aufweisen.

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Querverweise

Auf § 11 WKBG verweisen folgende Vorschriften:

Was ist das?

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