Das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz ist zum 24.12.2013 außer Kraft getreten.

Wagniskapitalbeteiligungsgesetz

   Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1-7)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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__paste_bez____paste_norm__ Wagniskapitalbeteiligungsgesetz
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Textdarstellung

  

§ 7
Geschäftsleiter

(1) Die Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft muss mindestens zwei Geschäftsleiter haben.

(2) Die Geschäftsleiter müssen zuverlässig und zur Leitung der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft fachlich geeignet sein.

Querverweise

Auf § 7 WKBG verweisen folgende Vorschriften:

Was ist das?

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