Das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz ist zum 24.12.2013 außer Kraft getreten.

Wagniskapitalbeteiligungsgesetz

   Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1-7)   
Gliederung
Außer Kraft
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Textdarstellung

  

§ 4
Unternehmensgegenstand

1Satzungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich festgelegter Unternehmensgegenstand der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft muss der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen sein. 2Die §§ 8 und 9 bleiben unberührt.

Querverweise

Auf § 4 WKBG verweisen folgende Vorschriften:

Was ist das?

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