Sie sehen hier das Wassergesetz in der am 1.1.2014 in Kraft getretenen Fassung. Zur alten Fassung von § 124 WasserG.
Wassergesetz für Baden-Württemberg
Teil 7 - Wasserbenutzungsabgaben (§§ 99 - 124) |
Abschnitt 3 - Abwasserabgabe (§§ 115 - 124) |