Wechselgesetz
3. Teil - Ergänzende Vorschriften (Art. 79 - 90) |
1. Abschnitt - Protest (Art. 79 - 88) |
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Querverweise
Auf Art. 84 WechselG verweisen folgende Vorschriften:
- Scheckgesetz (ScheckG)
- Allgemeine Vorschriften
- Art. 55