Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
| Titel IV - Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Art. 45 - 66) |
| Kapitel 1 - Die Arbeitskräfte (Art. 45 - 48) |
Das Europäische Parlament und der Rat beschließen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit für die Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer notwendigen Maßnahmen; zu diesem Zweck führen sie insbesondere ein System ein, das zu- und abwandernden Arbeitnehmern und Selbstständigen sowie deren anspruchsberechtigten Angehörigen Folgendes sichert:
| a) | die Zusammenrechnung aller nach den verschiedenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften berücksichtigten Zeiten für den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs sowie für die Berechnung der Leistungen; | |
| b) | die Zahlung der Leistungen an Personen, die in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten wohnen. |
Erklärt ein Mitglied des Rates, dass ein Entwurf eines Gesetzgebungsakts nach Absatz 1 wichtige Aspekte seines Systems der sozialen Sicherheit, insbesondere dessen Geltungsbereich, Kosten oder Finanzstruktur, verletzen oder dessen finanzielles Gleichgewicht beeinträchtigen würde, so kann es beantragen, dass der Europäische Rat befasst wird. In diesem Fall wird das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ausgesetzt. Nach einer Aussprache geht der Europäische Rat binnen vier Monaten nach Aussetzung des Verfahrens wie folgt vor:
| a) | er verweist den Entwurf an den Rat zurück, wodurch die Aussetzung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beendet wird, oder | |
| b) | er sieht von einem Tätigwerden ab, oder aber er ersucht die Kommission um Vorlage eines neuen Vorschlags; in diesem Fall gilt der ursprünglich vorgeschlagene Rechtsakt als nicht erlassen. |
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Rechtsprechung zu Art. 48 AEUV
190 Entscheidungen zu Art. 48 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 25.11.2021 - C-372/20
Finanzamt Österreich (Allocations familiales pour coopérant) - Vorlage zur ...
- EuGH, 21.05.2026 - C-717/24
Altersrenten: Die Mitgliedstaaten müssen bei der Berechnung der Rente die ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-717/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Systeme der sozialen Sicherheit - Verordnung (EG) ...
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-717/24
- EuGH, 14.03.2019 - C-134/18
Vester - Vorlage zur Vorabentscheidung - Systeme der sozialen Sicherheit - ...
- EuGH, 14.07.2022 - C-743/19
Parlament/ Rat (Siège de l'Autorité européenne du travail) - Nichtigkeitsklage - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 06.10.2021 - C-743/19
Nichtigkeitsklage - Agenturen der Union - Europäische Arzneimittel-Agentur und ...
- EuGH, 06.10.2021 - C-743/19
- BSG, 04.06.2019 - B 3 KR 15/18 R
Krankenversicherung - Krankengeld - Ausschluss bzw Kürzung des Anspruchs - ...
- EuGH, 19.09.2019 - C-95/18
van den Berg und Giessen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2019 - C-95/18
van den Berg und Giessen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2019 - C-95/18
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-81/13
Vereinigtes Königreich / Rat - Außenbeziehungen - Assoziierungsabkommen ...