EG-Vertrag
| 3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
| Titel III - Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Art. 39 - 60) |
| Kapitel 1 - Die Arbeitskräfte (Art. 39 - 42) |
(1) Innerhalb der Gemeinschaft ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet.
(2) Sie umfaßt die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen.
(3) Sie gibt - vorbehaltlich der aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigten Beschränkungen - den Arbeitnehmern das Recht,
| a) | sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben; | |
| b) | sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen; | |
| c) | sich in einem Mitgliedstaat aufzuhalten, um dort nach den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben; | |
| d) | nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Bedingungen zu verbleiben, welche die Kommission in Durchführungsverordnungen festlegt. |
(4) Dieser Artikel findet keine Anwendung auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.
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Rechtsprechung zu Art. 39 EG
1.071 Entscheidungen zu Art. 39 EG in unserer Datenbank:
- EuGH, 14.03.2019 - C-174/18
Jacob und Lennertz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der ...
- BFH, 16.09.2015 - I R 62/13
Unionsrechtmäßigkeit des Ausschlusses des Sonderausgabenabzugs für ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 16.09.2015 - I R 61/13
Progressionsvorbehalt - Sozialversicherungsbeiträge französischer Beamter, ...
- BFH, 16.09.2015 - I R 61/13
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-345/09
van Delft u.a. (Fokkens) - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - ...
- EuGH, 17.07.2008 - C-94/07
Raccanelli - Art. 39 EG - Begriff des "Arbeitnehmers" - Gemeinnützige ...
- EuGH, 25.10.2012 - C-367/11
Prete - Freizügigkeit - Art. 39 EG - Angehöriger eines Mitgliedstaats, der in ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-367/11
Prete - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Leistungen für Jugendliche, die auf der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-367/11
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2011 - C-399/09
Landtová - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit -Verordnung ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2009 - C-22/08
Vatsouras und Koupatantze - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES ...
- EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
Querverweise
Auf Art. 39 EG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu Art. 39 EG:
- EG-Vertrag (EG)
- Die Unionsbürgerschaft
- Art. 18
- Grundgesetz (GG)
- II. Der Bund und die Länder
- Art. 33 IV, V