Ordnungswidrigkeitengesetz
| Dritter Teil - Einzelne Ordnungswidrigkeiten (§§ 111 - 131) |
| Erster Abschnitt - Verstöße gegen staatliche Anordnungen (§§ 111 - 115) |
(1) Ordnungswidrig handelt, wer sich einer öffentlichen Ansammlung anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge dreimal rechtmäßig aufgefordert hat, auseinanderzugehen.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Aufforderung rechtmäßig ist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 13.12.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2002 | Gesetz zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze | 13.12.2001 |
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Rechtsprechung zu § 113 OWiG
16 Entscheidungen zu § 113 OWiG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1402/06
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Prüfung des ...
- OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - U (Kart) 17/17
- VG München, 18.12.2025 - M 16 S 25.5961
Beschränkung der Abgabe von Waren zum alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch, ...
- KG, 31.10.1984 - 5 Ws (B) 331/84
Geldbuße wegen Verstoß gegen eine Anordnung, sich aus einer öffentlichen ...
- VG München, 11.12.2025 - M 16 S 25.5990
Beschränkung der Abgabe von Waren zum alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch, Verbot ...
- OLG Stuttgart, 30.07.2015 - 2 Ss 9/15
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Zeitspanne von mehreren Stunden zwischen ...
- OLG Düsseldorf, 12.06.1984 - 5 Ss OWi 163/84
- VG Schleswig, 22.02.2005 - 3 A 340/01
Rechtmäßigkeit der Erhebung für die Kosten eines Bundesgrenzschutzeinsatzes; ...
- OVG Bremen, 04.11.1986 - 1 BA 15/86
Platzverweis bei Sitzblockade - § 15 VersG, Spezialität gegenüber allgemeinem ...
- OLG Saarbrücken, 15.09.1997 - Ss (Z) 217/97
Trinken von Alkohol außerhalb genehmigter Aussenausschankflächen; Regelung von ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 113 OWiG:
- Versammlungsgesetz (VersG)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 29
- Grundgesetz (GG)
- I. Die Grundrechte
- Art. 8