Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
17. Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 - 231) |
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Rechtsprechung zu § 224 StGB
2.527 Entscheidungen zu § 224 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Verurteilung wegen Misshandlung von ...
- BGH, 28.11.2023 - 6 StR 490/23
Voraussetzungen der Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 224 Abs. 1 ...
- BGH, 16.01.2024 - 4 StR 428/23
Schuldspruch wegen Vergewaltigung
- BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23
Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung; ...
- BGH, 17.01.2023 - 2 StR 459/21
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung: Unterlassen, eine ...
- BayObLG, 19.03.2024 - 205 StRR 8/24
Ein medizinisches Instrument, geführt von einem approbierten Arzt im Rahmen eines ...
- BayObLG, 02.02.2023 - 202 StRR 6/23
Beschuhter" Fuß als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB - Tritte ...
- BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend ...
- BGH, 25.01.2023 - 6 StR 298/22
Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Schuh am Fuß des ...
- VGH Bayern, 19.02.2024 - 19 ZB 22.2483
Generalpräventive Ausweisung, Sofort vollziehbarer Widerruf der ...
§ 224 StGB in Nachschlagewerken
- § 224 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Gefährliches Werkzeug
- Körperverletzung (Deutschland)
- Gefährliche Körperverletzung (Deutschland)
- § 224 StGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Genehmigung der Heilbehandlung
Querverweise
Auf § 224 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Freiheitsentziehende Maßregeln
- § 66 (Unterbringung in der Sicherungsverwahrung)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 89c (Terrorismusfinanzierung)
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten)
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
- § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge)
- Straftaten im Amt
- § 340 (Körperverletzung im Amt)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Nebenklage
- § 395 (Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Weitere Regelungen der Datenverarbeitung
- Pflichten der Polizei
- § 76 (Überprüfung der Erforderlichkeit der Speicherung personenbezogener Daten)
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Transparenzregister
- § 23 (Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung)