Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 17. Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 - 231) |
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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Rechtsprechung zu § 224 StGB
3.159 Entscheidungen zu § 224 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 17.01.2023 - 2 StR 459/21
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung: Unterlassen, eine ...
- KG, 01.06.2023 - 3 ORs 24/23
Gefährliche Körperverletzung durch Faustschlag eines Amateurboxers
- BayObLG, 19.03.2024 - 205 StRR 8/24
Skalpell als gefährliches Werkzeug bei einer nicht de lege artis durchgeführten ...
- LG München I, 14.04.2026 - 19 Ks 122 Js 214681/24
Strafverfahren gegen Zhongyi J. (28 Jahre) wegen des Verdachts des versuchten ...
- BayObLG, 02.02.2023 - 202 StRR 6/23
Beschuhter" Fuß als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB - Tritte ...
- BGH, 29.07.2026 - 5 StR 265/26
- BGH, 29.07.2025 - 4 StR 280/25
Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Tatentschluss: ...
- BGH, 12.08.2026 - 2 StR 424/25
Aufhebung des Urteils des LG bezüglich Verurteilung des Angeklagten wegen ...
- BGH, 15.05.2025 - 6 StR 360/24
Besonders schwerer sexueller Übergriff (anderes gefährliches Werkzeug: Fentanyl, ...
- KG, 25.07.2022 - 161 Ss 93/21
Einordnung einer Jacke als gefährliches Werkzeug im Rahmen eines ...
§ 224 StGB in Nachschlagewerken
- § 224 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gefährliches Werkzeug
Körperverletzung (Deutschland)
Gefährliche Körperverletzung (Deutschland) - § 224 StGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Genehmigung der Heilbehandlung
Querverweise
Auf § 224 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Freiheitsentziehende Maßregeln
- § 66 (Unterbringung in der Sicherungsverwahrung)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 89a (Vorbereitung einer terroristischen Straftat; Versuch der Anstiftung und Androhung)
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
- § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge)
- Straftaten im Amt
- § 340 (Körperverletzung im Amt)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Nebenklage
- § 395 (Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Weitere Regelungen der Datenverarbeitung
- Pflichten der Polizei
- § 76 (Überprüfung der Erforderlichkeit der Speicherung personenbezogener Daten)
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Transparenzregister
- § 23 (Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung)