Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123) |
| 9. Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 81 - 106) |
(1) 1Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. 2Es ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.
(2) Ein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag kann nur durch einen Gerichtsbeschluß, der zu begründen ist, abgelehnt werden.
(3) Der Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, daß Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.
(4) 1Die Beteiligten sollen zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Schriftsätze einreichen. 2Hierzu kann sie der Vorsitzende unter Fristsetzung auffordern. 3Die Schriftsätze sind den Beteiligten von Amts wegen zu übermitteln.
(5) 1Den Schriftsätzen sind die Urkunden oder elektronischen Dokumente, auf die Bezug genommen wird, in Abschrift ganz oder im Auszug beizufügen. 2Sind die Urkunden dem Gegner bereits bekannt oder sehr umfangreich, so genügt die genaue Bezeichnung mit dem Anerbieten, Einsicht bei Gericht zu gewähren.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05.07.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2018 | Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs | 05.07.2017 | |
| 01.07.2014 | Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten | 10.10.2013 | |
| 01.04.2005 | Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) | 22.03.2005 |
grundsatz; Aufklärungspflicht; vorbereitende Schriftsätze] § 86a(weggefallen) § 87[Vorbereitendes Verfahren] § 87a[Entscheidung durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter] § 87b[Fristsetzung; Präklusion] § 87c[Vorrangige und beschleunigte Durchführung bestimmter erstinstanzlicher Verfahren vor dem OVG, VGH und BVerwG] § 88[Ne ultra petita] § 89[Widerklage] § 90[Rechtshängigkeit] § 91[Klageänderung] § 92[Klagerücknahme] § 93[Verbindung und Trennung von Verfahren] § 93a[Musterverfahren] § 94[Aussetzung der Verhandlung] § 95[Anordnung des persönlichen Erscheinens] § 96[Beweiserhebung] § 97[Beweistermine] § 98[Vorschriften über die Beweisaufnahme] § 99[Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; In-Camera-Verfahren] § 100[Akteneinsicht] § 101[Grundsatz der mündlichen Verhandlung] § 102[Ladung zur mündlichen Verhandlung; Sitzungen außerhalb des Gerichtssitzes] § 102a[Videoverhandlung] § 103[Gang der mündlichen Verhandlung] § 104[Erörterung der Streitsache; Schluß der mündlichen Verhandlung] § 105[Niederschrift] § 106[Gerichtlicher Vergleich]
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 86 VwGO
31.387 Entscheidungen zu § 86 VwGO in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 11.09.2026 - 13a ZB 26.31084
Verfolgungsgefahr für afghanische Hazara mit schiitischem Glauben
- BVerwG, 23.06.2026 - 5 B 15.25
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2026 - 3 L 44/25
Auch ohne Parteiverbot - AfD-Mitgliedschaft kann den Waffenschein kosten
- OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2026 - 4 LA 105/26
Asylrecht Dublinverfahren (Italien)
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2026 - 3 L 51/25
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in der AfD
- OVG Saarland, 24.08.2026 - 2 A 30/25
Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch; hier: Bestimmungswidrige Nutzung einer ...
- VG Köln, 14.09.2026 - 22 K 2189/25
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2026 - 3 L 45/25
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Unterstützung in der AfD Sachsen-Anhalt
- VGH Bayern, 28.09.2026 - 13a ZB 26.31439
Anhörungsrüge, Anspruch auf rechtliches Gehör, Beweiswürdigung, Rechtliches ...
- VG Köln, 19.08.2026 - 13 K 108/24
§ 86 VwGO in Nachschlagewerken
- § 86 VwGO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Von Amts wegen
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 86 VwGO:
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 88 [Ne ultra petita] (zu § 86 III)