Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123) |
| 11. Abschnitt - Einstweilige Anordnung (§ 123) |
(1) 1Auf Antrag kann das Gericht, auch schon vor Klageerhebung, eine einstweilige Anordnung in bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, daß durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. 2Einstweilige Anordnungen sind auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen nötig erscheint.
(2) 1Für den Erlaß einstweiliger Anordnungen ist das Gericht der Hauptsache zuständig. 2Dies ist das Gericht des ersten Rechtszugs und, wenn die Hauptsache im Berufungsverfahren anhängig ist, das Berufungsgericht. 3§ 80 Abs. 8 ist entsprechend anzuwenden.
(3) Für den Erlaß einstweiliger Anordnungen gelten §§ 920, 921, 923, 926, 928 bis 932, 938, 939, 941 und 945 der Zivilprozeßordnung entsprechend.
(4) Das Gericht entscheidet durch Beschluß.
(5) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten nicht für die Fälle der §§ 80 und 80a.
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Rechtsprechung zu § 123 VwGO
43.641 Entscheidungen zu § 123 VwGO in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 13.07.2026 - 1 L 215.26
Wieder Nius-Werbung auf Flächen der BVG
- OLG Stuttgart, 24.07.2026 - 5 U 17/24
- VG Schleswig, 10.08.2026 - 11 B 147/26
Einstweiliger Rechtsschutz gegen laufende Abschiebung: Rechtswidrigkeit der ...
- VG Köln, 02.10.2026 - 1 L 2051/26
VO (EU) 267/2012, Iran, Sanktionen, Umgehung, Indizien, Übertragung, ...
- VG Regensburg, 14.08.2026 - RN 5 E 26.1646
Zulassung zu einem Volksfest, hier: einstweilige Anordnung zur Absicherung eines ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 01.10.2026 - 4 CE 26.1780
Einstweilige Anordnung, Vollziehungsfrist, Beschwerdeverfahren, Einstweilige ...
- VGH Bayern, 01.10.2026 - 4 CE 26.1780
- VG Schleswig, 07.07.2026 - 6 B 17/26
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das Landgericht Flensburg bejaht
Zum selben Verfahren:
- OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2026 - 6 MB 49/26
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das Landgericht Flensburg nur teilweise ...
- OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2026 - 6 MB 49/26
- VGH Bayern, 09.09.2026 - 12 CE 26.1665
Zulässigerklärung der Kündigung während der Schwangerschaft, (kein) ...
Zum selben Verfahren:
- VG Würzburg, 13.08.2026 - W 3 E 26.1432
Außerordentliche Kündigung einer schwangeren Rechtsanwältin wegen versuchten ...
- VG Würzburg, 13.08.2026 - W 3 E 26.1432
§ 123 VwGO in Nachschlagewerken
- § 123 VwGO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Vorläufiger Rechtsschutz - § 123 VwGO wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Abschiebung
Querverweise
Auf § 123 VwGO verweisen folgende Vorschriften:
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Marktregulierung
- Entgeltregulierung
- Entgeltvorschriften für Zugangsleistungen
- § 41 (Rechtsschutz bei Verfahren der Entgeltgenehmigung)
- Ausführungsgesetz VwGO (AGVwGO)
- Gerichtsverfassung
- Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz
- § 7 (Disziplinarkammern)
Redaktionelle Querverweise zu § 123 VwGO:
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Gerichtsverfassung
- Kosten und Vollstreckung
- Vollstreckung
- § 168 I Nr. 2 [Vollstreckungstitel]