Zivilprozessordnung
Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
Abschnitt 8 - Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen (§§ 1060 - 1061) |
(1) Die Zwangsvollstreckung findet statt, wenn der Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt ist.
(2) 1Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist unter Aufhebung des Schiedsspruchs abzulehnen, wenn einer der in § 1059 Abs. 2 bezeichneten Aufhebungsgründe vorliegt. 2Aufhebungsgründe sind nicht zu berücksichtigen, soweit im Zeitpunkt der Zustellung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung ein auf sie gestützter Aufhebungsantrag rechtskräftig abgewiesen ist. 3Aufhebungsgründe nach § 1059 Abs. 2 Nr. 1 sind auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn die in § 1059 Abs. 3 bestimmten Fristen abgelaufen sind, ohne dass der Antragsgegner einen Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs gestellt hat.
Rechtsprechung zu § 1060 ZPO
641 Entscheidungen zu § 1060 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 21.12.2023 - I ZB 37/23
Fehlentscheidungen in der Sache sind bei Schiedssprüchen hinzunehmen!
- BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22
Wirkung der abweisenden Entscheidung in einem Aufhebungsverfahren im ...
- BayObLG, 09.01.2024 - 102 Sch 179/23
Vollstreckbarerklärung eines Kostenschiedsspruchs
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 10.11.2023 - 102 Sch 179/23
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs, Antrag auf Vollstreckbarerklärung, ...
- BayObLG, 10.11.2023 - 102 Sch 179/23
- BGH, 09.05.2018 - I ZB 77/17
Stehen der Wirksamkeit des Schiedsspruchs erster Instanz unter der aufschiebenden ...
- BGH, 16.12.2021 - I ZB 31/21
Antragstellung auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Vorbringen der Rüge ...
- BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22
Erbbaurechtsbestellung, Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs, ...
- BayObLG, 22.01.2024 - 101 Sch 172/23
Antrag auf Vollstreckbarerklärung, Verfahren auf Vollstreckbarerklärung, ...
- BGH, 21.04.2022 - I ZB 36/21
Schiedsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlerhafter Ablehnung ...
- BGH, 21.04.2016 - I ZB 7/15
Verfahren auf Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Bindungswirkung einer ...
Querverweise
Auf § 1060 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 45 (Schiedsverfahren)
Redaktionelle Querverweise zu § 1060 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 794 I Nr. 4a (Weitere Vollstreckungstitel)