(1) Die Berufung wird durch Einreichung der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht eingelegt.
(2) Die Berufungsschrift muss enthalten:
| 1. | die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird; | |
| 2. | die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werde. |
(3) Mit der Berufungsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils vorgelegt werden.
(4) Die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze sind auch auf die Berufungsschrift anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27.07.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2002 | Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) | 27.07.2001 |
prüfung; Zurückweisungs-
beschluss § 523Terminsbestimmung § 524Anschlussberufung § 525Allgemeine Verfahrensgrundsätze § 526Entscheidender Richter § 527Vorbereitender Einzelrichter § 528Bindung an die Berufungsanträge § 529Prüfungsumfang des Berufungsgerichts § 530Verspätet vorgebrachte Angriffs- und Verteidigungsmittel § 531Zurückgewiesene und neue Angriffs- und Verteidigungsmittel § 532Rügen der Unzulässigkeit der Klage § 533Klageänderung; Aufrechnungs-
erklärung; Widerklage § 534Verlust des Rügerechts § 535Gerichtliches Geständnis § 536Parteivernehmung § 537Vorläufige Vollstreckbarkeit § 538Zurückverweisung § 539Versäumnisverfahren § 540Inhalt des Berufungsurteils § 541Prozessakten
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Rechtsprechung zu § 519 ZPO
20.977 Entscheidungen zu § 519 ZPO in unserer Datenbank:
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - unzulässiger Antrag auf ...
- OLG Saarbrücken, 12.08.2026 - 5 U 62/25
- BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 125/23
Teilurteil - Zustellungsveranlasser iSd. § 172 ZPO
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Eingruppierung - Ansprüche auf Differenzvergütung
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Erfolglose Berufung der Betreiberin eines stehenden Gewerbes gegen gemeinnützige ...
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- BGH, 27.08.2015 - III ZB 60/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine wirksame ...
- OLG Brandenburg, 09.07.2026 - 10 U 95/25
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- LAG Niedersachsen, 24.06.2026 - 7 SLa 890/25
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- BGH, 14.12.2022 - IV ZB 1/22
Rechtskraftfähige Sachentscheidung bei Nichtberücksichtigung einer ...
Querverweise
Auf § 519 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Rechtsmittel
- Berufung
- § 524 (Anschlussberufung)
Redaktionelle Querverweise zu § 519 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Mündliche Verhandlung
- §§ 129 ff. (Vorbereitende Schriftsätze) (zu § 519 IV)