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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.05.2002 - 1 U 107/00   

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https://dejure.org/2002,7787
OLG Naumburg, 17.05.2002 - 1 U 107/00 (https://dejure.org/2002,7787)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.05.2002 - 1 U 107/00 (https://dejure.org/2002,7787)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 1 U 107/00 (https://dejure.org/2002,7787)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BLG § 26; ; BLG § 26 Abs. 1 bis 6; ; BLG § ... 26 Abs. 3 S. 1; ; BLG § 26 Abs. 3 S. 2; ; BLG § 26 Abs. 3 S. 3; ; BLG § 91; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; ZPO § 544 Abs. 1 S. 1 n.F.; ; ZPO § 543; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1; ; BGB § 249; ; BGB § 249 S. 1; ; BGB § 251; ; BGB § 251 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BauGB § 194; ; WertV 1988 § 7; ; WertV 1988 §§ 21 ff.; ; WertV 1988 §§ 13 ff.; ; WertV 1988 §§ 15 ff.; ; WertV 1988 § 25; ; EGZPO § 26 Nrn. 7 u. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Ermittlung des fiktiven Verkehrswertes eines Grundstücks, dessen bauliche Anlagen nahezu vierzig Jahre zuvor zerstört worden sind

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrswert eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 48 (Entscheidungsbesprechung)

    § 26 BLG; §§ 249, 251 BGB; § 194 BauGB; §§ 7, 13 ff., 21 ff., 25 WertV 1988
    Ersatz von Belegungsschäden - Ermittlung des fiktiven Verkehrswerts - Sachwertverfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.01.1963 - III ZR 149/61

    Grenzen der Ersatzleistung nach § 26 BLG

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2002 - 1 U 107/00
    Der Umfang des Schadenersatzes bestimmt sich mithin nach § 26 Abs. 1 bis 6 BLG (so auch der o.a. Erlass des Bundesfinanzministeriums, vgl. auch BGHZ 39, 40 ff.; BGH BB 1965, 728) bzw. nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen, insbesondere nach den §§ 249 und 251 BGB (vgl. BGHZ 122, 363; BGHR BGB § 839 Stationierungsstreitkräfte 1 ).

    Danach ist der gemeine Wert der Sache, den die Sache ohne die Verschlechterung oder Beschädigung bei gewöhnlicher Abnutzung im Zeitpunkt der Rückgabe gehabt hätte, die obere Grenze für die Ersatzleistung (vgl. BGHZ 39, 40 ff).

  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2002 - 1 U 107/00
    Zudem waren die zerstörten Bauwerke in Form und Ausstattung maßgeblich vom Baustil der Zeit ihrer Errichtung um die Jahrhundertwende (1899/1900) sowie ihres Aus- und Umbaus (vor allem in den Jahren 1913 und 1934) geprägt, so dass auch aus diesem Grunde der frühere Zustand, wirtschaftlich gesehen, nicht mehr wiederherstellbar ist (vgl. BGH BB 1965, 278 zu § 26 Abs. 3 BLG sowie BGH NJW 1988, 1835; NJW 1992, 2884 jeweils zu § 249 BGB).
  • BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch und Vorteilsausgleichung

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2002 - 1 U 107/00
    Zudem waren die zerstörten Bauwerke in Form und Ausstattung maßgeblich vom Baustil der Zeit ihrer Errichtung um die Jahrhundertwende (1899/1900) sowie ihres Aus- und Umbaus (vor allem in den Jahren 1913 und 1934) geprägt, so dass auch aus diesem Grunde der frühere Zustand, wirtschaftlich gesehen, nicht mehr wiederherstellbar ist (vgl. BGH BB 1965, 278 zu § 26 Abs. 3 BLG sowie BGH NJW 1988, 1835; NJW 1992, 2884 jeweils zu § 249 BGB).
  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 189/68

    Bewertung von Grundeigentum

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2002 - 1 U 107/00
    Eine Korrektur des ermittelten ungeminderten Sachwertes ist auch im Hinblick darauf geboten, dass eine rentable wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks selbst bei unterstellter ordnungsgemäßer Instandhaltung die Vornahme erheblicher Investitionen in das fiktive Grundstück voraussetzte (vgl. BGH NJW 1970, 2018, 2019; BGH WM 1995, 1195, 1196).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 27/94

    Bewertung einer Privatstraße

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2002 - 1 U 107/00
    Eine Korrektur des ermittelten ungeminderten Sachwertes ist auch im Hinblick darauf geboten, dass eine rentable wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks selbst bei unterstellter ordnungsgemäßer Instandhaltung die Vornahme erheblicher Investitionen in das fiktive Grundstück voraussetzte (vgl. BGH NJW 1970, 2018, 2019; BGH WM 1995, 1195, 1196).
  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2002 - 1 U 107/00
    Der Umfang des Schadenersatzes bestimmt sich mithin nach § 26 Abs. 1 bis 6 BLG (so auch der o.a. Erlass des Bundesfinanzministeriums, vgl. auch BGHZ 39, 40 ff.; BGH BB 1965, 728) bzw. nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen, insbesondere nach den §§ 249 und 251 BGB (vgl. BGHZ 122, 363; BGHR BGB § 839 Stationierungsstreitkräfte 1 ).
  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 320/00

    Bemessung der Enteignungsentschädigung für Erschließungsanlagen

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2002 - 1 U 107/00
    Rechtlicher Anknüpfungspunkt hierfür ist § 25 WertV 1988 (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2002, III ZR 320/00).
  • BGH, 08.12.1994 - III ZR 105/93

    Erstattungsfähigkeit von durch die sowjetischen Streitkräfte verursachten

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2002 - 1 U 107/00
    Inzwischen hatten die Parteien Kenntnis von dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vom 08. Dezember 1994, III ZR 105/93 (BGHZ 128, 140 ff.), erlangt, wonach Belegungsschäden, die von den sowjetischen Streitkräften in der Zeit vor dem 03. Oktober 1990 verursacht worden sind, grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind.
  • OLG Naumburg, 10.11.1998 - 1 U 181/98

    Selbständige Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils; Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2002 - 1 U 107/00
    Die hiergegen von der Beklagten eingelegte Berufung hat der erkennende Senat mit seinem Urteil vom 10. November 1998, 1 U 181/98 (vgl. GA Bd. II Bl. 60 bis 72), zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2006 - 1 U 204/05

    Unterlassener Hinweis des Unfallgeschädigten auf die Wahrscheinlichkeit des

    Dem Kläger kann auch kein Ersatz fiktiver Kreditkosten zuerkannt werden (vgl. dazu Senat, Urteil v. 19. Februar 2001, Az. 1 U 107/00).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.03.2002 - 1 U 107/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3393
OLG Frankfurt, 04.03.2002 - 1 U 107/00 (https://dejure.org/2002,3393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.03.2002 - 1 U 107/00 (https://dejure.org/2002,3393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. März 2002 - 1 U 107/00 (https://dejure.org/2002,3393)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 4 GesO, § 394 S 1 BGB
    Gesamtvollstreckung: Ausschluss der Aufrechnung bei nicht bestehender Aufrechnungslage vor dem Eröffnungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Aufrechnung ; Nachbesserungsanspruch gegenüber Werklohnforderung; Umwandlung in Schadenersatz ; Antrag auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung; Begründung der Aufrechnungslage; Gleichartigkeit der Forderungen

  • Judicialis

    BGB § 394; ; Gesamtvollstreckungsordnung § 2 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    BGB § 394; GesO § 2 Abs. 4
    Aufrechnung: Anspruch auf Restwerklohnforderung gegen GbR

  • ibr-online

    Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gesamtvollstreckung: Kann Besteller Mängelansprüche gegen Werklohn des Schuldners aufrechnen? (IBR 2003, 136)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 220
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2002 - 1 U 107/00
    Der danach mit der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetretene Wegfall des Erfüllungsanspruches der Beklagten hat zur Folge, dass die Restwerklohnforderung der Gemeinschuldnerin auch ohne Abnahme fällig wurde, weil eine weitere Erfüllung des Vertrages durch den Werkunternehmer von diesem Zeitpunkt an nicht mehr in Betracht kam und seine Vorleistungspflicht damit entfiel (BGH NJW 1999, 3710; NJW 1979, 549, 550; Palandt/Sprau, 60. Aufl., BGB, § 641 Rn. 5).
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 29/78

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vergütungsanspruch des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2002 - 1 U 107/00
    Der danach mit der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetretene Wegfall des Erfüllungsanspruches der Beklagten hat zur Folge, dass die Restwerklohnforderung der Gemeinschuldnerin auch ohne Abnahme fällig wurde, weil eine weitere Erfüllung des Vertrages durch den Werkunternehmer von diesem Zeitpunkt an nicht mehr in Betracht kam und seine Vorleistungspflicht damit entfiel (BGH NJW 1999, 3710; NJW 1979, 549, 550; Palandt/Sprau, 60. Aufl., BGB, § 641 Rn. 5).
  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 341/95

    Wirksamkeit der Verpfändung von Sachen und Forderungen nach ZGB -DDR

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2002 - 1 U 107/00
    Damit ist eine Aufrechnung ausgeschlossen, wenn die Aufrechnungslage erst nach der Verfahrenseröffnung begründet wurde (BGHZ 137, 267, 289 m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96

    Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2002 - 1 U 107/00
    An seine Stelle tritt der einseitige Anspruch des anderen Teils auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (BGH ZIP 1997, 688, 690; Hess/Binz/Wienberg, Gesamtvollstreckungsordnung, 4. Aufl., § 7 Rn. 122).
  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2002 - 1 U 107/00
    § 2 Abs. 4 Gesamtvollstreckungsordnung bewirkt nach Tragweite und Zweck der Vorschrift, dass Forderungen des Gesamtvollstreckungsschuldners vom zulässigen Eröffnungsantrag an der Pfändung nicht unterworfen sind (BGHZ 130, 76, 81).
  • LG Duisburg, 28.04.2004 - 25 O 23/03

    Insolvenzbedingte Kündigung: Aufrechnung oder Verrechnung?

    Denn zum einen stehen sich nach einer Kündigung nach § 8 Nr. 2 VOB/B die wechselseitigen Forderungen nicht in einem Aufrechnungsverhältnis gegenüber, sondern sind in ein Abrechnungsverhältnis einzustellen mit der Folge, dass nur demjenigen insoweit ein Anspruch zuzuerkennen ist, soweit nach Verrechnung noch ein Saldo zu seinen Gunsten verbleibt (vgl. Schmitz EwiR § 95 InsO 1/02 Seite 1053 f; Ingenstau/Korbion, 14. Auflage, § 8 VOB/B, Randnummer 79 ff mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH, allerdings bezogen auf die Konkursordnung; Münchener Kom. zur InsO/Huber, § 103, Randnummer 185; anderer Ansicht OLG Frankfurt/Main, ZIP 2003, 220; Münchener Kom. zur InsO/Kreft, § 103, Randnummer 23).
  • LG Duisburg, 06.06.2003 - 22 O 31/03

    Anforderungen an die Prüfbarkeit von Rechnungen bei einem Zahlungsanspruch nach

    Zum Zweitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den IS am 01.03.2002 war zwar die Klageforderung als Restwerklohnanspruch aus den genannten Rechnungen fällig, da die Rechnungen für die Beklagte nachvollziehbar waren, es wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf die streitige Frage einer Abnahme der Arbeiten des IS nicht ankam (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2003, 220 f., 221), weil mit der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers weggefallen und die Restwerklohnforderung des IS auch ohne Abnahme fällig geworden ist.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.01.2001 - 1 U 107/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10427
OLG Oldenburg, 18.01.2001 - 1 U 107/00 (https://dejure.org/2001,10427)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.01.2001 - 1 U 107/00 (https://dejure.org/2001,10427)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 1 U 107/00 (https://dejure.org/2001,10427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Schadensersatz: Bezahlung einer Haushaltshilfe nach Unfall

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Abrutschen mit dem Skalpell, Tierarzt, Haushaltsführungsschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 28.07.1992 - 5 U 32/92

    Schadenberechnung; Behinderung ; Haushaltsspezifizierte Tätigkeiten;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.01.2001 - 1 U 107/00
    Ein gängiger und im Grundsatz in der Rechtsprechung (BGH NJW 1988, 1783, 1784; OLG Oldenburg - 6. ZS - NJW-RR 1989, 1429, - 2. ZS VersR 1993, 1491 f.) auch anerkannter Ansatz zur Bestimmung der Schadenshöhe ist die von Schulz-Borck/Hofman (Schadenersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, 5. Aufl., Tz. 3) vorgeschlagene Methode.

    Ein dem vom 2. ZS dieses Gerichts (VersR 1993, 1491 - keine schadenseratzrelevante Beeinträchtigung bei einer MdE von bis 10 %) vergleichbarer Fall liegt hier nicht vor.

  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 87/87

    Ersatzansprüche des Ehemannes bei Tötung der Ehefrau durch einen Dritten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.01.2001 - 1 U 107/00
    Ein gängiger und im Grundsatz in der Rechtsprechung (BGH NJW 1988, 1783, 1784; OLG Oldenburg - 6. ZS - NJW-RR 1989, 1429, - 2. ZS VersR 1993, 1491 f.) auch anerkannter Ansatz zur Bestimmung der Schadenshöhe ist die von Schulz-Borck/Hofman (Schadenersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, 5. Aufl., Tz. 3) vorgeschlagene Methode.
  • BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90

    Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.01.2001 - 1 U 107/00
    Anhaltspunkt für die Schadensschätzung nach § 287 ZPO ist der Nettolohn einer erforderlichen und geeigneten Hilfskraft (BGH NJW-RR 1992, 792 ).
  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 314/80

    Einbeziehung der Aufwendungen eines Kindes für die wegen Todes seiner Mutter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.01.2001 - 1 U 107/00
    So wird für die Betreuung von Kindern im Alter zwischen 5 und 7 Jahren (so alt sind die letztgeborenen Zwillinge S... und S... auch heute noch nicht) ein pauschaler Mehrbedarf von 2 Stunden pro Tag als angemessen erachtet (BGH NJW 1982, 2866).
  • OLG Oldenburg, 20.05.1988 - 6 U 235/87

    Schmerzensgeld; Mehrfache Mutter; Unterschenkelampuation

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.01.2001 - 1 U 107/00
    Ein gängiger und im Grundsatz in der Rechtsprechung (BGH NJW 1988, 1783, 1784; OLG Oldenburg - 6. ZS - NJW-RR 1989, 1429, - 2. ZS VersR 1993, 1491 f.) auch anerkannter Ansatz zur Bestimmung der Schadenshöhe ist die von Schulz-Borck/Hofman (Schadenersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, 5. Aufl., Tz. 3) vorgeschlagene Methode.
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