Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12   

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https://dejure.org/2012,31262
OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,31262)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.06.2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,31262)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,31262)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 34 GG, § 839 BGB
    Amtshaftung: Schadensersatzanspruch eines Vermieters wegen Beschädigungen auf Grund einer Wohnungsdurchsuchung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung wegen Schäden an einer vermieteten Wohnung aufgrund einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnungsdurchsuchung bei Mieter - Schadensersatzanspruch des Vermieters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entschädigungsanspruch für Aufbrechen der Wohnungstür durch Polizei; Durchsuchungsschäden; Amtshaftung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34 S. 1
    Amtshaftung wegen Schäden an einer vermieteten Wohnung aufgrund einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung durch einen Spezialeinsatzkommando der Polizei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    SEK verursacht Schäden: Land haftet dem Vermieter nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Wohnungsdurchsuchung bei Mieter - Schadensersatzanspruch des Vermieters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Durch SEK verursachte Wohnungsschäden sind dem Vermieter nicht vom Land zu ersetzen

  • blog.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Vermieters gegen das Land bei Beschädigung durch Wohnungsdurchsuchung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Ersatz von Schäden an Wohnung durch Hausdurchsuchung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Ersatz von Schäden an Wohnung durch Hausdurchsuchung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Amtshaftung: Beschädigungen im Rahmen einer Durchsuchung sind vom Vermieter hinzunehmen - Anspruch auf Schadenersatz besteht daher nicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    SEK verursacht Schäden bei Wohnungsdurchsuchung: Land haftet dem Vermieter nicht! (IMR 2012, 525)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 154
  • ZMR 2013, 283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 3/86

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines als Beweismittel beschlagnahmten

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12
    Die eingetretenen Schäden sind Folgen derartiger Strafverfolgungsmaßnahmen, wobei erfahrungsgemäß zumeist die Eingangstüren in Mitleidenschaft gezogen werden (vgl. zum Merkmal der Unmittelbarkeit BGH NJW 1987, 2573, 2574; Gaier, in: MünchKomm.-BGB, 5. Aufl., v. § 906 Rdn. 70).

    Hieraus ergeben sich Entschädigungsansprüche, wenn die rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei dem Betroffenen zu Nachteilen führte, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber über die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren und damit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums hinaus gehen (BGH, Urteil vom 30. September 1970, III ZR 148/67 - zitiert in juris Rdn. 14, 16f.; NJW 1987, 2573; 1992, 3229, 3232).

  • BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90

    Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12
    Hieraus ergeben sich Entschädigungsansprüche, wenn die rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei dem Betroffenen zu Nachteilen führte, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber über die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren und damit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums hinaus gehen (BGH, Urteil vom 30. September 1970, III ZR 148/67 - zitiert in juris Rdn. 14, 16f.; NJW 1987, 2573; 1992, 3229, 3232).

    Es ließe sich auch von einer situationsbedingten Belastung des Eigentums sprechen, die in ihrer Schadensanfälligkeit die Rechte des Eigentümers beschränkt und die Hinnahme der hier nicht erheblichen Beschädigungen zumutbar erscheinen lässt (vgl. BGH NJW 1992, 3229, 3233).

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 13/90

    Wirkung eines Duldungsbescheides

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12
    Der Durchsuchungsbeschluss entfaltete für die Polizeikräfte bei der Durchsuchung und er entfaltet für den Senat bei seiner Entscheidung Tatbestandswirkung, d.h. er ist zu beachten und zugrunde zu legen (BGH NJW 1979, 597; 1991, 700, 701; 1998, 3055 f.; Musielak/Wittschier, ZPO, 9. Aufl., § 13 GVG Rdn. 10) und damit auch keiner inhaltlichen Überprüfung zugänglich.
  • BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87

    Entschädigung eines Zeugen wegen zu Unrecht erlittener Erzwingungshaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12
    c) Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ist von vornherein nicht einschlägig (vgl. §§ 1, 2, 8, 9 StrEG; BGH NJW 1990, 397).
  • OLG Celle, 08.05.2007 - 16 U 276/06

    Enteignender Eingriff: Entschädigungsanspruch des Vermieters für Schäden der

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12
    Die Auffassung des Landgerichts entspricht derjenigen des OLG Celle im Urteil vom 8. Mai 2007 (16 U 276/06 - BeckRS 2007, 09345).
  • BGH, 30.09.1970 - III ZR 148/67

    Abwässerbeseitigung und Sozialbindung des Eigentums

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12
    Hieraus ergeben sich Entschädigungsansprüche, wenn die rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei dem Betroffenen zu Nachteilen führte, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber über die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren und damit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums hinaus gehen (BGH, Urteil vom 30. September 1970, III ZR 148/67 - zitiert in juris Rdn. 14, 16f.; NJW 1987, 2573; 1992, 3229, 3232).
  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82

    Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12
    Im Ergebnis bedarf dies an dieser Stelle keiner weitergehenden Erörterung, weil dem Kläger auch ein solcher Entschädigungsanspruch gegen das beklagte Land (vgl. zur Passivlegitimation BGH NJW 1984, 1169) nicht zusteht.
  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12
    Der Durchsuchungsbeschluss entfaltete für die Polizeikräfte bei der Durchsuchung und er entfaltet für den Senat bei seiner Entscheidung Tatbestandswirkung, d.h. er ist zu beachten und zugrunde zu legen (BGH NJW 1979, 597; 1991, 700, 701; 1998, 3055 f.; Musielak/Wittschier, ZPO, 9. Aufl., § 13 GVG Rdn. 10) und damit auch keiner inhaltlichen Überprüfung zugänglich.
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12
    Der Durchsuchungsbeschluss entfaltete für die Polizeikräfte bei der Durchsuchung und er entfaltet für den Senat bei seiner Entscheidung Tatbestandswirkung, d.h. er ist zu beachten und zugrunde zu legen (BGH NJW 1979, 597; 1991, 700, 701; 1998, 3055 f.; Musielak/Wittschier, ZPO, 9. Aufl., § 13 GVG Rdn. 10) und damit auch keiner inhaltlichen Überprüfung zugänglich.
  • OLG Saarbrücken, 19.04.2011 - 4 U 314/10

    Entschädigung: Anspruch eines Fahrzeugeigentümers wegen Beschädigungen im

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12
    c) Es kann offen bleiben, ob die Schäden des Klägers schon deshalb nicht die Sonderopferschwelle überschreiten, weil ihm die kriminelle Vergangenheit des Bruders seiner Freundin bekannt war, als er diesem die Wohnung (weiter) überließ (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 19. April 2011, 4 U 314/10 - zitiert in juris).
  • OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 73/05

    Entschädigung eines Beschuldigten für rechtmäßige Zwangsmaßnahmen im Zuge

  • OLG Braunschweig, 10.10.2008 - 3 U 80/08

    Entschädigungsanspruch für eine Beschädigung einer Eingangstür durch eine

  • LG Aachen, 09.04.2013 - 12 O 394/12

    Bordellartiger Betrieb

    Darüber hinaus entfaltete der Durchsuchungsbeschluss für die handelnden Polizeibeamten und auch für die Entscheidung der Kammer Tatbestandswirkung, d.h. er ist zu beachten und zugrunde zu legen (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 28.06.2012 - 1 U 8/12 m.w.N.) und damit auch keiner inhaltlichen Überprüfung zugänglich.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.05.2012 - 1 U 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,15929
OLG Karlsruhe, 23.05.2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,15929)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.05.2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,15929)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,15929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Baustellengeländeunfall: Berücksichtigung der straßenverkehrsrechtlichen Grundregeln über das Vorsichts- und Rücksichtnahmegebot auf nichtöffentlichen Flächen; Rechtsfolgen bei Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht; Anforderungen beim Rückwärtsfahren mit einem ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Grundregel des Straßenverkehrs über das Vorsichts- und Rücksichtnahmegebot auf nichtöffentlichen Flächen

  • rabüro.de

    Zur Grundregel des Straßenverkehrs über das Vorsichts- und Rücksichtnahmegebot auf nichtöffentlichen Flächen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 823; StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; StVO § 1
    Grundregeln von § 1 StVO gelten auch für den Verkehr auf nichtöffentlichen Flächen (hier: Baustelle)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Pflicht, hinzuschauen, wo man sich hinbewegt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 225
  • NZV 2012, 435
  • VersR 2012, 1579
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 12.02.2004 - 12 U 258/02

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines auf einem Betriebsgelände

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2012 - 1 U 8/12
    Bei der Pflicht, hinzuschauen, wo man sich hinbewegt, handelt es sich um ein elementares Gebot sozialen Miteinanders, das auch außerhalb des Straßenverkehrsrechts - beispielsweise auf einem Baustellengelände - gilt (im Anschluss an KG VersR 2005, 135).

    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Kammergerichts (VersR 2005, 135) wenden die Berufungsführer sich gegen die Auffassung, der klägerische Fahrzeugführer habe im Hinblick auf die Gegebenheiten der Baustelle darauf vertrauen dürfen, dass ihm sein Arbeitsbereich am Sieb für Rangiervorgänge ungestört zur Verfügung stehe, und aus diesem Grunde für den Fahrer des Radladers auch keine Verpflichtung bestanden haben solle, im Zuge seiner Rückwärtsfahrt nach hinten zu schauen.

    Bei der Pflicht, hinzuschauen, wo man sich hinbewegt, handelt es sich um ein elementares Gebot sozialen Miteinanders, das auch außerhalb des Straßenverkehrsrechts - beispielsweise auf einem Baustellengelände - gilt (vgl. KG VersR 2005, 135).

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2012 - 1 U 8/12
    Bei einer nur quotenmäßigen Haftung des Schädigers hat dieser freilich dem Geschädigten dessen Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen (ständige Rechtspr. des Senats, z.B. Urt. v. 5.3.2012 - 1 U 161/11 - sowie BGH NZV 2012, 217).
  • OLG Köln, 30.01.2002 - 13 U 82/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem Radlader in der Boxengasse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2012 - 1 U 8/12
    Während jedoch in dem der Entscheidung des OLG Köln (VersR 2002, 1117) zu Grundes gelegenen Sachverhalt die Kollision in einer sog. "Boxengasse" stattgefunden habe, also einem ganz speziellen Arbeitsbereich, wobei zusätzlich auf dem Radlader ein Schild angebracht gewesen sei: "Radlader hat Vorfahrt", und außerdem auf dem Firmengelände Schilder mit der Aufschrift "Lader hat Vorfahrt" gestanden hätten, und in dieser "Boxengasse" selbst es so gewesen sei, dass der Radlader beim Auf- und Hochschieben des dort befindlichen Schüttmaterials zu ständig wiederkehrenden vor- und rückwärts Fahrbewegungen gezwungen gewesen sei und er hierbei die Fahrgasse zwangsläufig auch immer mehr oder weniger vollständig blockiert habe, sei im streitgegenständlichen Fall die Situation anders gewesen.
  • OLG Jena, 04.12.2015 - 2 U 326/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsrecht bei Verkehrsunfall

    c) Die Bestimmungen der StVO und damit auch der Grundsatz "rechts vor links" (§ 8 StVO) finden allerdings keine unmittelbare Anwendung, wenn sich der Unfall nicht in einem als öffentlich anzusehenden Verkehrsraum ereignet hat (OLG Rostock, Urteil vom 11.03.2011 - 5 U 122/10 -, juris Rn. 18; KG, Urteil vom 26.05.1986 - 12 U 5340/85 -, VerkMitt 1986, 86; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2012 - 1 U 8/12 -, VersR 2012, 1579, 1580; Zieres, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., S. 1075; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., Einleitung Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 17.10.2013 - 12 U 55/13

    Übergegangener Aufwendungsersatzanspruch des Dienstherren aus Anlass eines

    Da sich der Unfall auf einer nichtöffentlichen Fläche ereignet hat und mithin die Regelungen der Straßenverkehrsordnung nicht unmittelbar anwendbar sind, erlangt zugleich das in § 1 Abs. 1 und 2 StVO normierte Vorsichts- und Rücksichtnahmegebot besondere Bedeutung, wonach es untersagt ist, andere zu schädigen, zu gefährden, vermeidbar zu behindern oder zu belästigen (OLG Karlsruhe NZV 2012, S. 435; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 1 StVO, Rn. 16 a).
  • LG Magdeburg, 27.11.2014 - 10 O 241/14

    "Blindflug" eines Radladers auf einem Recyclinghof in Aschersleben

    Dabei handelt es sich bei der Pflicht hinzuschauen, wo man sich hinbewegt, um ein elementares Gebot sozialen Miteinanders, das auch außerhalb des Straßenverkehrsrechts beispielsweise auf einem Baustellen- oder Betriebsgelände gilt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2012, 1 U 8/12 und Kammergericht Berlin, Urteil vom 12.02.2004, 12 U 258/012, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.11.2012 - 1 U 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,87167
OLG Schleswig, 22.11.2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,87167)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.11.2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,87167)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. November 2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,87167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • baurechtsiegen.de

    Architektenhaftung - Planungsmangel durch Überschreitung des Kostenlimits

  • ibr-online

    Kein Toleranzrahmen bei Vereinbarung einer Kostenobergrenze!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Baukostenobergrenze überschritten - kein Honorar!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Null Toleranz bei Überschreitung einer Baukostenobergrenze

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Architekt muss Baukostenobergrenze einhalten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt hat Kenntnis von begrenzten finanziellen Mitteln: Kostenobergrenze vereinbart! (IBR 2015, 372)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05

    Beweislast bei Baukostenüberschreitung?

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.11.2012 - 1 U 8/12
    Ein solcher Toleranzrahmen besteht bei der Vereinbarung einer Kostenobergrenze nicht, oder jedenfalls nur, wenn er sich durch die Auslegung der Vereinbarung ermitteln lässt (BGH BauR 1997, 494, 495; OLG Koblenz BauR 2008, 851, 853).
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.11.2012 - 1 U 8/12
    Ein solcher Toleranzrahmen besteht bei der Vereinbarung einer Kostenobergrenze nicht, oder jedenfalls nur, wenn er sich durch die Auslegung der Vereinbarung ermitteln lässt (BGH BauR 1997, 494, 495; OLG Koblenz BauR 2008, 851, 853).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.07.2012 - 1 U 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23062
OLG Bamberg, 05.07.2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,23062)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.07.2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,23062)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,23062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,23062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Private Krankenversicherung: Kündigung; Vorlage des Nachversicherungsnachweises

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages

  • rechtsportal.de

    VVG § 193 Abs. 3 S 1; VVG § 205 Abs. 6
    Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages erst wirksam mit Vorlage des Nachversicherungsnachweises

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2011 - 12 U 101/11

    Krankenversicherungsvertrag: Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.07.2012 - 1 U 8/12
    Die durch den Versicherungsnehmer ausgesprochene Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrags, der die Versicherungspflicht aus § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt, wird, wenn der Nachversicherungsnachweis erst nach Ablauf der Kündigungsfrist vorgelegt wird, erst mit der Vorlage dieses Nachweises wirksam (Anschluss an OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2011 - 12 U 101/11).

    27 Die inzwischen wohl herrschende Auffassung geht hingegen dahin, dass bei Vorlage des Nachversicherungsnachweises erst nach Ablauf der Kündigungsfrist die Kündigung ex nunc wirksam wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2011 - 12 U 101/11 - juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2011 - 1 S 176/10 - juris; AG Aachen, Urteil vom 12.05.2011 - 107 C 360/10 - juris; Prölss/Martin/Voit, VVG, 28. Aufl. 2010, § 205 VVG Rn. 43; Rogler, jurisPR-VersR 12/2010 Anm. 5; Langheid/Wandt/Hütt, VVG, 2009, § 205 Rn. 60; Marlow/Spuhl, VersR 2009, S. 593).

  • AG Aachen, 12.05.2011 - 107 C 360/10

    Bei der Kündigung einer privaten Krankenversicherung reicht eine E-mail statt des

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.07.2012 - 1 U 8/12
    27 Die inzwischen wohl herrschende Auffassung geht hingegen dahin, dass bei Vorlage des Nachversicherungsnachweises erst nach Ablauf der Kündigungsfrist die Kündigung ex nunc wirksam wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2011 - 12 U 101/11 - juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2011 - 1 S 176/10 - juris; AG Aachen, Urteil vom 12.05.2011 - 107 C 360/10 - juris; Prölss/Martin/Voit, VVG, 28. Aufl. 2010, § 205 VVG Rn. 43; Rogler, jurisPR-VersR 12/2010 Anm. 5; Langheid/Wandt/Hütt, VVG, 2009, § 205 Rn. 60; Marlow/Spuhl, VersR 2009, S. 593).
  • AG Baden-Baden, 23.03.2010 - 7 C 434/09

    Möglichkeit der Kündigung eines Versicherungsvertrags zum Zeitpunkt des

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.07.2012 - 1 U 8/12
    Nach einer Meinung (vgl. LG Flensburg, Beschluss vom 11.09.2011 - 1 S 40/11 - juris; AG Baden-Baden, Urteil vom 23.03.2010 - 7 C 434/09 - juris; Looschelders/Pohlmann/Reinhard, VVG, 2. Auf. 2011, § 205 Rn. 22; Erdmann, VersR 2010, S. 1028 f.; ders., VersR 2011, S. 1133 f.) soll die ohne Nachweis erklärte Kündigung schwebend unwirksam sein und mit der Vorlage Wirksamkeit, bezogen auf den Erklärungszeitpunkt, erlangen.
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 148/10

    Zugangsnachweis bei Telefaxübermittlung

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.07.2012 - 1 U 8/12
    Die im Ersturteil dargelegte Rechtsauffassung steht in Einklang mit der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZR 148/10 - juris m.w.N. auch zur Rspr. anderer oberster Gerichtshöfe des Bundes), wonach der OK-Vermerk gerade nicht den Anscheinsbeweis für den tatsächlichen Zugang beim Empfänger begründet, sondern lediglich ein Indiz darstellt.
  • LG Karlsruhe, 18.07.2011 - 1 S 176/10

    Krankheitskostenversicherung: Wirksamkeit der Kündigung des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.07.2012 - 1 U 8/12
    27 Die inzwischen wohl herrschende Auffassung geht hingegen dahin, dass bei Vorlage des Nachversicherungsnachweises erst nach Ablauf der Kündigungsfrist die Kündigung ex nunc wirksam wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2011 - 12 U 101/11 - juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2011 - 1 S 176/10 - juris; AG Aachen, Urteil vom 12.05.2011 - 107 C 360/10 - juris; Prölss/Martin/Voit, VVG, 28. Aufl. 2010, § 205 VVG Rn. 43; Rogler, jurisPR-VersR 12/2010 Anm. 5; Langheid/Wandt/Hütt, VVG, 2009, § 205 Rn. 60; Marlow/Spuhl, VersR 2009, S. 593).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 12 U 65/08

    Zugang eines Schreibens per Fax-Übertragung; "OK"-Vermerk des Sendeberichts als

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.07.2012 - 1 U 8/12
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe habe in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 30.09.2008, Az. 12 U 65/08) in diesem Sinne entschieden.
  • LG Flensburg, 11.09.2011 - 1 S 40/11

    PKV - Wirksamkeit Kündigung & Nachweis Anschlussversicherung

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.07.2012 - 1 U 8/12
    Nach einer Meinung (vgl. LG Flensburg, Beschluss vom 11.09.2011 - 1 S 40/11 - juris; AG Baden-Baden, Urteil vom 23.03.2010 - 7 C 434/09 - juris; Looschelders/Pohlmann/Reinhard, VVG, 2. Auf. 2011, § 205 Rn. 22; Erdmann, VersR 2010, S. 1028 f.; ders., VersR 2011, S. 1133 f.) soll die ohne Nachweis erklärte Kündigung schwebend unwirksam sein und mit der Vorlage Wirksamkeit, bezogen auf den Erklärungszeitpunkt, erlangen.
  • OLG Bamberg, 06.12.2012 - 1 U 141/12

    Private Krankenversicherung: Wiederaufleben eines gekündigten

    Mit der Vorlage dieses Nachweises wird die Kündigung - und zwar ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Nachweises beim Versicherer (vgl. BGH, Urteil vom 12.09.2012 - IV ZR 258/11 - juris Rn. 24; Senat, Urteil vom 05.07.2012 - 1 U 8/12 - juris Rn. 23 ff.) - wirksam und führt zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
  • LG Köln, 15.01.2016 - 89 O 41/14

    Zahlung eines Vorschusses auf Mehrkosten hinsichtlich der Berechtigung zur

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH Beschl. Vom 21.7.2011 - IX ZUR 148/10, IBR 2011, 733) und herrschender Meinung (neben den Nachweisen im Hinweisbeschluss etwa OLG Brandenburg Urt. Vom 5.7.2012 - 1 U 8/12, BeckRS 2012, 18257; Einsele a.a.O.; Palandt/Ellenberger a.a.O.; Laumen a.a.O. Rdn. 28) erbringt auch der "OK-Vermerk" keinen Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.10.2012 - 1 U 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,87181
OLG Schleswig, 23.10.2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,87181)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.10.2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,87181)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,87181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Kein Toleranzrahmen bei Vereinbarung einer Kostenobergrenze!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08

    Vereinbarung und Überschreitung eines Kostenlimits

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.10.2012 - 1 U 8/12
    Denn ein Bau-Soll kann auch auf die Weise vereinbart werden, dass die Parteien in Kenntnis einer bestimmten Vorplanung einen Architektenvertrag schließen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 7. Januar 2009, 14 U 115/08).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 16 U 43/06

    Architektenhaftung: Schadensersatzanspruch wegen Überschreitung eines konkludent

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.10.2012 - 1 U 8/12
    Dies kann etwa dadurch geschehen, dass der Bauherr nur begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten hat, dem Architekten dies bekannt ist und er diesen Umstand seiner Tätigkeit zugrundelegt (OLG Frankfurt, BauR 2008, 555, 556 f.).
  • OLG Hamm, 21.07.2011 - 24 U 151/04

    Anspruch eines Bauherrn gegen einen Architekten auf Schadensersatz wegen zu

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.10.2012 - 1 U 8/12
    Liegen dem Architektenvertrag aber ein bestimmter Planungsstand sowie eine bestimmte Kostengrenze zugrunde, so sichert der Architekt damit zu, dass er die Planung ohne wesentliche Abstriche innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens umsetzen kann (OLG Celle, a. a. O.; OLG Hamm, BauR 2012, 530, 532).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.07.2012 - 1 U 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25607
OLG Karlsruhe, 02.07.2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,25607)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.07.2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,25607)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,25607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsmaßstab bei einem Verkehrsunfall auf einem nicht öffentlichen Baugelände; Umfang der Sorgfaltspflichten eines Radladerführers beim Rückwärtsfahren

  • rechtsportal.de

    Haftungsmaßstab bei einem Verkehrsunfall auf einem nicht öffentlichen Baugelände; Sorgfaltspflichten des Führers eines Radladers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 12.02.2004 - 12 U 258/02

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines auf einem Betriebsgelände

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2012 - 1 U 8/12
    Bei der Pflicht, hinzuschauen, wo man sich hinbewegt, handelt es sich um ein elementares Gebot sozialen Miteinanders, das auch außerhalb des Straßenverkehrsrechts - beispielsweise auf einem Baustellengelände - gilt (im Anschluss an KG VersR 2005, 135 ).

    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Kammergerichts (VersR 2005, 135 ) wenden die Berufungsführer sich gegen die Auffassung, der klägerische Fahrzeugführer habe im Hinblick auf die Gegebenheiten der Baustelle darauf vertrauen dürfen, dass ihm sein Arbeitsbereich am Sieb für Rangiervorgänge ungestört zur Verfügung stehe, und aus diesem Grunde für den Fahrer des Radladers auch keine Verpflichtung bestanden haben solle, im Zuge seiner Rückwärtsfahrt nach hinten zu schauen.

    Bei der Pflicht, hinzuschauen, wo man sich hinbewegt, handelt es sich um ein elementares Gebot sozialen Miteinanders, das auch außerhalb des Straßenverkehrsrechts - beispielsweise auf einem Baustellengelände - gilt (vgl. KG VersR 2005, 135 ).

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2012 - 1 U 8/12
    Bei einer nur quotenmäßigen Haftung des Schädigers hat dieser freilich dem Geschädigten dessen Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen (ständige Rechtspr. des Senats, z.B. Urt. v. 5.3.2012 - 1 U 161/11 - sowie BGH NZV 2012, 217).
  • OLG Köln, 30.01.2002 - 13 U 82/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem Radlader in der Boxengasse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2012 - 1 U 8/12
    Während jedoch in dem der Entscheidung des OLG Köln (VersR 2002, 1117) zu Grundes gelegenen Sachverhalt die Kollision in einer sog. "Boxengasse" stattgefunden habe, also einem ganz speziellen Arbeitsbereich, wobei zusätzlich auf dem Radlader ein Schild angebracht gewesen sei: "Radlader hat Vorfahrt", und außerdem auf dem Firmengelände Schilder mit der Aufschrift "Lader hat Vorfahrt" gestanden hätten, und in dieser "Boxengasse" selbst es so gewesen sei, dass der Radlader beim Auf- und Hochschieben des dort befindlichen Schüttmaterials zu ständig wiederkehrenden vor- und rückwärts Fahrbewegungen gezwungen gewesen sei und er hierbei die Fahrgasse zwangsläufig auch immer mehr oder weniger vollständig blockiert habe, sei im streitgegenständlichen Fall die Situation anders gewesen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 1 U 8/12   

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https://dejure.org/2012,60072
OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,60072)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.08.2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,60072)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. August 2012 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2012,60072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anspruch der KG auf Einzahlung eines ausstehenden Teils der Kommanditeinlage

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der KG auf Einzahlung eines ausstehenden Teils der Kommanditeinlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.07.1978 - II ZR 54/77

    Inanspruchnahme eines Gesellschafters auf Zahlung rückständiger Beiträge -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 1 U 8/12
    des streitgegenständlichen Gesellschaftsvertrages i. V. mit § 149 HGB von der Komplementärin der Klägerin als Liquidatorin einzuziehenden Forderungen gehören auch rückständige Kommanditeinlagen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. Juli 1978, WM 1978, S. 898, juris Rn. 12; Urteil vom 14. November 1977, NJW 1978, S. 424).

    Zur Herbeiführung eines endgültigen Ausgleichs unter den Gesellschaftern der Klägerin müsste zunächst im Rahmen der Auseinandersetzungsrechnung ein Ausgleichungsplan erstellt werden, aus dem sich ein etwaiger Passivsaldo zulasten des Beklagten ergeben könnte (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. Juli 1978, WM 1978, S. 898 f., juris Rn. 22; Urteil vom 14. November 1978, NJW 1978, S. 424).

    (1) Nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 5. November 1977, NJW 1979, S. 1522, 1523 f.; Urteil vom 3. Juli 1978, WM 1978, S. 898, juris Rn. 14 ff.; Urteil vom 21. November 1984, NJW 1984, S. 435) würde eine Verpflichtung des Liquidators, im Einzelfall nachzuweisen, dass von ihm eingeforderte rückständige Beiträge zur Durchführung der Abwicklung erforderlich sind, dem Interesse der Gesellschafter widersprechen, die Aktiva der Gesellschaft möglichst schnell und ungehindert flüssig zu machen, um die Gläubiger zu befriedigen und weitere Ansprüche von der Gesellschaft abzuwenden.

    Es wurde bereits ausgeführt, dass der Liquidator einer Kommanditgesellschaft auch rückständige Kommanditeinlagen einzuziehen hat (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. Juli 1978, WM 1978, S. 898, juris Rn. 12; Urteil vom 14. November 1977, NJW 1978, S. 424; siehe auch Hillmann, in: Ebenroth u. a., HGB, 2. Auflage, § 149 Rn. 11; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage, § 149 Rn. 3).

  • BGH, 14.11.1977 - II ZR 183/75

    Übertragung der Liquidation einer Gesellschaft auf einen Gesellschafter durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 1 U 8/12
    des streitgegenständlichen Gesellschaftsvertrages i. V. mit § 149 HGB von der Komplementärin der Klägerin als Liquidatorin einzuziehenden Forderungen gehören auch rückständige Kommanditeinlagen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. Juli 1978, WM 1978, S. 898, juris Rn. 12; Urteil vom 14. November 1977, NJW 1978, S. 424).

    (a) Dabei kann dahinstehen, ob die Liquidatorin der Klägerin allein deswegen, weil es sich bei der Klägerin um eine Massengesellschaft handelt, auch dazu berufen ist, einen endgültigen Ausgleich unter den Gesellschaftern herbeizuführen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. November 1978, NJW 1978, S. 424; Kammergericht, Urteil vom 3. Mai 2010, NZG 2010, S. 1102 ff., juris Rn. 15) oder ob ihr diese jedenfalls durch § 7, 7.2.

    Zur Herbeiführung eines endgültigen Ausgleichs unter den Gesellschaftern der Klägerin müsste zunächst im Rahmen der Auseinandersetzungsrechnung ein Ausgleichungsplan erstellt werden, aus dem sich ein etwaiger Passivsaldo zulasten des Beklagten ergeben könnte (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. Juli 1978, WM 1978, S. 898 f., juris Rn. 22; Urteil vom 14. November 1978, NJW 1978, S. 424).

    Es wurde bereits ausgeführt, dass der Liquidator einer Kommanditgesellschaft auch rückständige Kommanditeinlagen einzuziehen hat (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. Juli 1978, WM 1978, S. 898, juris Rn. 12; Urteil vom 14. November 1977, NJW 1978, S. 424; siehe auch Hillmann, in: Ebenroth u. a., HGB, 2. Auflage, § 149 Rn. 11; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage, § 149 Rn. 3).

  • OLG Köln, 13.01.2014 - 5 U 66/10
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 1 U 8/12
    des streitgegenständlichen Gesellschaftsvertrages übertragen wurde (zweifelnd hinsichtlich der Befugnis der Liquidatorin, zum Zwecke eines Innen ausgleichs ausstehende Kommanditeinlagen einzufordern, Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25. Januar 2011, 5 U 66/10, Anlage B 6, Band I Blatt 67 ff. der Akten).

    Soweit der Beklagte unter Berufung auf ein vom ihm als Anlage B 15 (Band II Blatt 458 ff. der Akten) vorgelegtes Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2012 (2-19 O 450/11) meint, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main habe durch Urteil vom 25. Januar 2011 in dem Rechtsstreit 5 U 66/10 (Anlage B 6) festgestellt, die Liquidatorin der Klägerin sei nicht zur Einziehung ausstehender Kommanditeinlagen von den Gesellschaftern befugt, irrt er.

  • KG, 03.05.2010 - 23 U 47/09

    Nachschusspflicht der Gesellschafter einer Publikumsgesellschaft: Geltendmachung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 1 U 8/12
    (a) Dabei kann dahinstehen, ob die Liquidatorin der Klägerin allein deswegen, weil es sich bei der Klägerin um eine Massengesellschaft handelt, auch dazu berufen ist, einen endgültigen Ausgleich unter den Gesellschaftern herbeizuführen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. November 1978, NJW 1978, S. 424; Kammergericht, Urteil vom 3. Mai 2010, NZG 2010, S. 1102 ff., juris Rn. 15) oder ob ihr diese jedenfalls durch § 7, 7.2.
  • BGH, 19.07.2011 - II ZR 153/09

    Auslegung des Gesellschaftsvertrags einer Publikumsgesellschaft: Entscheidung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 1 U 8/12
    Ein durchschnittlicher Anleger (dazu, dass gesellschaftsvertragliche Regelungen zwar nicht den §§ 305 ff. BGB unterfallen, aber gleichwohl - ähnlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen - einer objektiven Auslegung unterliegen, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. November 2000, NJW 2001, S. 1270, 1271; Urteil vom 19. Juli 2011, WM 2011, S. 1848, juris Rn. 11) hätte die vorgenannte gesellschaftsvertragliche Regelung nicht so verstanden, dass er auf jeden Fall nur 48 % der gezeichneten Einlage bei der Klägerin einzahlen müsse - etwa, weil die übrigen 52 % nur eine Haftungssumme im Sinne des § 171 Abs. 1 Halbsatz 1 HGB darstellten.
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 1 U 8/12
    In diesem Falle wäre die Klage unzulässig (vgl. den Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984, NJW 1984, S. 2149; Musielak/Weth, ZPO, 9. Auflage, § 80 Rn. 11, § 88 Rn. 11; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Auflage, Vor § 78 Rn. 5).
  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 218/00

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Gesellschaftsverträgen mit stillen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 1 U 8/12
    Ein durchschnittlicher Anleger (dazu, dass gesellschaftsvertragliche Regelungen zwar nicht den §§ 305 ff. BGB unterfallen, aber gleichwohl - ähnlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen - einer objektiven Auslegung unterliegen, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. November 2000, NJW 2001, S. 1270, 1271; Urteil vom 19. Juli 2011, WM 2011, S. 1848, juris Rn. 11) hätte die vorgenannte gesellschaftsvertragliche Regelung nicht so verstanden, dass er auf jeden Fall nur 48 % der gezeichneten Einlage bei der Klägerin einzahlen müsse - etwa, weil die übrigen 52 % nur eine Haftungssumme im Sinne des § 171 Abs. 1 Halbsatz 1 HGB darstellten.
  • BGH, 21.11.1983 - II ZR 19/83

    Gründung einer Publikums-Abschreibungs-Kommanditgesellschaft zum Zweck des Baus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 1 U 8/12
    (1) Nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 5. November 1977, NJW 1979, S. 1522, 1523 f.; Urteil vom 3. Juli 1978, WM 1978, S. 898, juris Rn. 14 ff.; Urteil vom 21. November 1984, NJW 1984, S. 435) würde eine Verpflichtung des Liquidators, im Einzelfall nachzuweisen, dass von ihm eingeforderte rückständige Beiträge zur Durchführung der Abwicklung erforderlich sind, dem Interesse der Gesellschafter widersprechen, die Aktiva der Gesellschaft möglichst schnell und ungehindert flüssig zu machen, um die Gläubiger zu befriedigen und weitere Ansprüche von der Gesellschaft abzuwenden.
  • OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 1 U 64/12

    Einforderung einer Kommanditeinlage durch die Liquidatorin

    Der Klägervertreter hat auf Befragen des Senats erklärt, der in dem Rechtsstreit 1 U 8/12 zur Zahlung verurteilte Kommanditist habe seine ausstehende Einlage bislang nicht an die Klägerin geleistet, aus dem gegen ihn erstrittenen Urteil sei auch nicht vollstreckt worden.
  • OLG Dresden, 09.03.2017 - 8 U 988/16
    Dafür, dass die Einlage nicht erforderlich ist, trägt der Gesellschafter die Beweislast; den Liquidator trifft allerdings eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse der Liquidationsgesellschaft (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.8.2012 - 1 U 8/12, Rn. 70; OLG München, Urteil vom 21.10.2015 - 7 U 1115/15, beide juris; Ebenroth/Boujong/ Joost/Strohn/Hillmann, HGB, 3. Aufl., § 149 Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 18.05.2017 - 8 U 227/17
    Seite5 Gesellschafter die Beweislast; den Liquidator trifft allerdings eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse der Liquidationsgesellschaft (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.8.2012 - 1 U 8/12, Rn. 70; OLG München, Urteil vom 21.10.2015 - 7 U 1115/15, beide juris; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Hillmann, HGB, 3. Aufl., § 149 Rn. 16 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.02.2013 - 1 U 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7371
OLG Celle, 15.02.2013 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2013,7371)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.02.2013 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2013,7371)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 1 U 8/12 (https://dejure.org/2013,7371)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 133/10

    Zahnärztlicher Behandlungsvertrag: Verlust des Vergütungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2013 - 1 U 8/12
    Es entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 4. Februar 2013, 1 U 50/12 unter 1.a)), dass der Honoraranspruch eines Zahnarztes für zahnprothetische Leistungen wegen seines dienstvertraglichen Charakters nicht bereits dann entfällt, wenn Mängel festgestellt werden, sondern erst dann, wenn die erbrachte Leistung nutzlos bzw. völlig wertlos und unbrauchbar ist (vgl. BGH VersR 2011, 883, 884; OLG Naumburg NJW-RR 2008, 1056, 1057 m. w. N.).

    reits vom Landgericht zitierten - Rechtsprechung des BGH (VersR 2011, 883, 883), wo es ausdrücklich heißt: "Es genügt demnach ... nicht, dass die Leistung objektiv wertlos ist, wenn der Dienstberechtigte sie gleichwohl nutzt.".

  • OLG Celle, 04.02.2013 - 1 U 50/12
    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2013 - 1 U 8/12
    Es entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 4. Februar 2013, 1 U 50/12 unter 1.a)), dass der Honoraranspruch eines Zahnarztes für zahnprothetische Leistungen wegen seines dienstvertraglichen Charakters nicht bereits dann entfällt, wenn Mängel festgestellt werden, sondern erst dann, wenn die erbrachte Leistung nutzlos bzw. völlig wertlos und unbrauchbar ist (vgl. BGH VersR 2011, 883, 884; OLG Naumburg NJW-RR 2008, 1056, 1057 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 13.12.2007 - 1 U 10/07

    Vertrag auf zahnprothetische Behandlung als Dienstvertrag - vorzeitiger Abbruch

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2013 - 1 U 8/12
    Es entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 4. Februar 2013, 1 U 50/12 unter 1.a)), dass der Honoraranspruch eines Zahnarztes für zahnprothetische Leistungen wegen seines dienstvertraglichen Charakters nicht bereits dann entfällt, wenn Mängel festgestellt werden, sondern erst dann, wenn die erbrachte Leistung nutzlos bzw. völlig wertlos und unbrauchbar ist (vgl. BGH VersR 2011, 883, 884; OLG Naumburg NJW-RR 2008, 1056, 1057 m. w. N.).
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