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   OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20   

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OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20 (https://dejure.org/2021,23394)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.03.2021 - 1 B 406/20 (https://dejure.org/2021,23394)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. März 2021 - 1 B 406/20 (https://dejure.org/2021,23394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 6 BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB § 3 Abs. 2 S. 2
    Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Verwirkung; Abwägungsmaterial; Umweltschutzbelange; Umweltbelange; Lärmauswirkungen; Wohnraumbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (62)

  • OVG Sachsen, 14.07.2021 - 1 C 4/20

    Ausgleich; Eingriff in Natur und Landschaft; Ufer; Gewässerrandstreifen

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20
    Sie wendet sich im Hauptsacheverfahren 1 C 4/20 gegen den Bebauungsplan, dessen Geltungsbereich an die beiden Katheten des Dreiecks grenzt.2 Das nicht von bergbaubedingten Abgrabungen berührte Grundstück der Antragstellerin ist mit einem im Jahr 2014 errichteten freistehenden Einfamilienhaus nebst Garage bebaut.

    7 Die Antragstellerin hat am 11. März 2020 einen Normenkontrollantrag gestellt (1 C 4/20), über den der Senat noch nicht befunden hat.

    den am 12. April 2019 bekannt gemachten Bebauungsplan der Stadt Z. bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin vom 10. März 2020 (Aktenzeichen 1 C 4/20) außer Vollzug zu setzen.

    39 Schließlich habe die Antragstellerin im Hauptsacheverfahren 1 C 4/20 innerhalb der Frist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO keine aussagekräftige Vollmacht ihres Prozessbevollmächtigten vorgelegt, weshalb nicht nur der Hauptsacheantrag, sondern auch der Eilantrag ohne Erfolg bleiben müsse.

    45 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die wechselseitigen Schriftsätze der Beteiligten samt Anlagen und auf den Inhalt der beigezogenen Akten des Verfahrens 1 C 4/20 und der dort von der Antragsgegnerin übersandten Akten zum Planaufstellungsverfahren verwiesen.

    62 3. Im Hauptsacheverfahren 1 C 4/20 wurde durch die Antragstellerin eine ordnungsgemäße Vollmacht gemäß § 67 Abs. 6 Satz 2 VwGO mit Schriftsatz vom 17. September 2020 nachgereicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - 2 B 581/14

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20
    91 δ) Nachdem die Belange des Umweltschutzes bereits aus vorgenannten Gründen nicht hinreichend ermittelt worden sind, lässt der Senat offen, ob und ggf. welche Ermittlungspflichten der Antragsgegnerin im Hinblick auf § 1a Abs. 2 BauGB oblagen (vgl. hierzu: einerseits BayVGH, NK-Urt. v. 21. Dezember 2010 - 1 N 08.3385 -, juris Rn. 47; andererseits: OVG NRW, Beschl. v. 14. Juli 2014 - 2 B 581/14.NE -, juris Rn. 95) und ob die Antragsgegnerin diesen hinreichend nachgekommen ist.92 (3) Die unzureichende Ermittlung der Standsicherheit der Restlochböschung und der für die Belange des Umweltschutzes maßgeblichen Tatsachen dürften i. S. d. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB offensichtlich und auf das Ergebnis des Verfahrens von Einfluss gewesen sein.

    Geboten ist ein konzeptionell schlüssiges Vorgehen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 14. Juli 2014 - 2 B 581/14.NE -, juris Rn. 101).

    Die Anwendung der benannten Handlungsempfehlung ist dabei nicht zu beanstanden (vgl. zu ähnlichen auf Biotopwerten beruhenden Konzepten: VGH BW, NK-Urteil v. 21. April 2015 - 3 S 748/13 -, juris Rn. 53; OVG NRW, Beschl. v. 14. Juli 2014 a. a. O., Rn. 105; HessVGH, NK-Urt. v. 25. Februar 2004 - 9 N 3123/01 -, juris Rn. 71).123 bb) Nach Neuausfertigung und Neubekanntmachung bestehen keine Bedenken gegen die ordnungsgemäße Ausfertigung und Bekanntmachung des Bebauungsplans, so dass ein beachtliches Wirksamkeitshindernis nicht mehr bestehen dürfte.

    Dieser Anordnungsgrund dient, anders als der der Abwehr "schwerer Nachteile", nicht in erster Linie dem Individualrechtsschutz, sondern vor allem dem öffentlichen Interesse an der Wirksamkeit der Normenkontrolle, die nicht durch die zwischenzeitliche Schaffung vollendeter Tatsachen ihrer rechtsstaatlichen Funktion beraubt werden soll (Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 604; a. A.: OVG NRW, Beschl. v 14. Juli 2014 - 2 B 581/14.NE -, juris Rn. 29).

  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 CN 7.18

    Anstoßwirkung; Arten der umweltbezogenen Informationen; Bekanntmachung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20
    Die Informationen müssen daher eine erste inhaltliche Einschätzung ermöglichen, welche Umweltbelange in den vorliegenden Stellungnahmen und sonstigen Unterlagen behandelt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 6. Juni 2019 - 4 CN 7.18 -, BVerwGE 165, 387-395, juris Rn. 13).

    Dabei darf § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB für die Bauleitplanung keine unüberwindbaren Hindernisse errichten (BVerwG, Urt. v. 6. Juni 2019 a. a. O., Rn. 14).

    135 Die Antragsgegnerin dürfte ihre Pflicht erfüllt haben, die in den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammenfassen und diese in der ortsüblichen Bekanntmachung schlagwortartig zu charakterisieren (BVerwG, Urt. v. 6. Juni 2019 a. a. O., Rn. 12).

  • OVG Sachsen, 27.02.2020 - 1 C 13/18

    Verkehrslärm; Vorbelastung; Bewertung der Belange

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20
    93 Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er auf objektiv feststellbaren Umständen beruht und ohne Ausforschung der Entscheidungsträger über deren Planungsvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar ist (SächsOVG, NK-Urt. v. 27. Februar 2020 - 1 C 13/18 -, juris Rn. 53).

    Ein Bewertungsfehler liegt u. a. vor, wenn die Wertigkeit des jeweils betroffenen Belangs unzutreffend beurteilt worden ist; Art, Ausmaß und Intensität der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Belange sowie auf bestehende Verhältnisse tatsächlicher oder rechtlicher Art unzutreffend beurteilt wurden; eine bestehende Vorbelastung nicht erkannt oder falsch beurteilt wurde (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 27. Februar 2020 - 1 C 13/18 -, juris Rn. 47).

    163 Offensichtlich ist ein Mangel - wie oben bereits festgehalten -, wenn er auf objektiv feststellbaren Umständen beruht und ohne Ausforschung der Entscheidungsträger über deren Planungsvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar ist (SächsOVG, NK- Urt. v. 27. Februar 2020 - 1 C 13/18 -, juris Rn. 53).

  • VGH Bayern, 29.07.2011 - 15 N 08.2086

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Zulassung weiterer Bebauung; Nachbargrundstück;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20
    Die Abwägungsrelevanz einer schönen Aussicht kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn diese wegen außergewöhnlicher örtlicher Gegebenheiten aus sich heraus besonders schutzwürdig ist (vgl. BayVGH, NK-Urt. v. 29. Juli 2011 - 15 N 08.2086 -, juris Rn. 21).

    Das Wohnhaus der Antragstellerin ist auch nicht in besonderer Weise als "situationsberechtigt" anzusehen (vgl. hierzu: BayVGH, NK-Urt. v. 29. Juli 2011 a. a. O., Rn. 23).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2000 - 1 C 12946/98

    Eingriffe in Natur und Landschaft und Abwägung der Belange

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20
    Unter dem Blickwinkel des bebauungsplanrechtlichen Abwägungsgebots (§ 18 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 1 Abs. 7 BauGB) muss die Durchführung der gebotenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen jedoch gesichert sein, wenn der Plangeber über einen Bebauungsplan entscheidet, der Eingriffe in Natur und Landschaft erwarten lässt (vgl. OVG Rh.-Pf., NK-Urt. v. 14. Januar 2000 - 1 C 12946/98 -, juris Rn. 27).

    Soweit es als hinreichend angesehen wird, dass im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses der Abschluss des entsprechenden städtebaulichen Vertrags mit Sicherheit zu erwarten ist (vgl. OVG Rh.-Pf., NK-Urt. v. 14. Januar 2000 - 1 C 12946/98 -, juris Rn. 29), lag auch diese Voraussetzung nicht vor.

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20
    Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist anzunehmen, wenn die Veränderung von einem gegenüber den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig und störend empfunden wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 -, BVerwGE 154, 73-137, juris Rn. 146).

    Zwar steht der Antragsgegnerin für die Bewertung der Eingriffswirkungen keine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (anders: BVerwG, Urt. v. 21. Januar 2016 a. a. O.).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20
    Hiervon ist auszugehen, wenn eine Planung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    Erforderlich i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist eine bauleitplanerische Regelung auch dann, wenn die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen schafft, die es ermöglichen, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20
    Von der Planung berührte, durch die Gemeinde nicht zutreffend ermittelte oder bewertete Belange betreffen bereits dann wesentliche Punkte i. S. d. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wenn sie in der konkreten Planungssituation abwägungsbeachtlich waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100-110, juris Rn. 19).

    Eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. April 2008 a. a. O., Rn. 22 m. w. N.).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20
    Diese Regelung enthält einen zwingenden, "vor die Klammer des Abwägungsprozesses gezogenen" Planungsleitsatz für Ziele der Raumordnung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2010 - 4 C 8.10 -, juris Rn. 7; SächsOVG, NK-Urt. v. 22. September 2016 - 1 C 35/13 -, juris Rn. 51 ff.), die mit der strikten Bindungswirkung von verbindlichen, letztabgewogenen raumordnerischen Festlegungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG) gegenüber öffentlichen Stellen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 ROG) nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG korrespondiert.

    Auch landesplanerische Aussagen in Form von Soll-Vorschriften können die Merkmale eines Ziels erfüllen, wenn die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen die Vorschrift auch ohne förmliches Zielabweichungsverfahren eine Ausnahme von der Zielbindung zulässt, zumindest im Wege der Auslegung des Plans hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar sind, und dem nachgeordneten Planungsträger bei der Einschätzung, ob ein atypischer Fall vorliegt, kein eigener Abwägungsspielraum eingeräumt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2010, BVerwGE 138, 301 Rn. 7 ff. m. w. N.; SächsOVG, NK-Urt. v. 6. Juni 2018 - 1 C 21/16 -, juris Rn. 83).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 14.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

  • BVerwG, 07.11.2007 - 4 BN 45.07

    Bebauungsplan; Eingriffe in Natur und Landschaft; Ausgleichsdefizit;

  • OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Plannachbar; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 10.07.2020 - 4 BN 50.19

    Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

  • OVG Niedersachsen, 21.11.1996 - 7 L 5352/95

    Eingriff in den Naturhaushalt; Ausgleichsmaßnahme; Geflügelmaststelle;

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 2.19

    Bekanntmachung der Genehmigung eines Flächennutzungsplans

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
  • BVerwG, 04.06.2020 - 7 A 1.18

    Umweltschützer unterliegen: Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 A 11.99

    Außenwohnbereich; Schallschutz; Verwirkung; Präklusion; ortsübliche

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2014 - 3 S 1505/13

    Wählbarkeit überwiegend körperlich tätiger Arbeitnehmer der Gemeinde zum

  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer

  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan -

  • BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17

    Anpassungsgebot; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Baufenster; Bebauungsplan;

  • BVerwG, 26.11.2007 - 4 BN 46.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; FFH-Gebiet; erhebliche Beeinträchtigung;

  • BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15

    Bebauungsplan; Rechtsschutzbedürfnis; Plannachbar; enger konzeptioneller

  • BVerwG, 12.06.2018 - 4 B 71.17

    Überplanung von Wohnbebauung in einer Gemengelage i.R.d. Ermittlungsgrundsatzes;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 748/13

    Biotopwertverfahren als zur Bewertung naturschutzrechtlicher Eingriffe geeignetes

  • BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 8.16

    Ordnungsgemäße Klageerhebung; Unterschrift durch zunächst nicht

  • BVerwG, 28.10.2020 - 4 BN 44.20

    Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Plannachbarn

  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

  • VGH Hessen, 25.06.2009 - 4 C 1347/08

    Reichweite eines Befreiungsbescheides bei Verstoß gegen artenschutzrechtliche

  • BVerwG, 07.03.2013 - 4 BN 33.12

    Zur Verwirkung eines prozessualen Antragsrechts

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 C 10607/13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans, mit dem Neubauflächen für Wohnbebauung

  • BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06

    Anforderungen an die Annahme eines Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz in

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2001 - 8 S 2603/00

    Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff in Natur und Landschaft

  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 1 C 25/08

    Wiksamkeit der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02

    Baurecht; Bebauungsplan; Abwägung; Abwägungsfehler; Ausgleich; Eingriff;

  • BVerwG, 15.10.2020 - 4 BN 8.20

    Anpassungsgebot § 1 Abs. 4 BauGB; Anforderungen an die Geltendmachung einer

  • OVG Sachsen, 06.06.2018 - 1 C 21/16

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; interkommunales Abstimmungsgebot;

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01

    Altenwohnen; Baunachbarklage; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung;

  • BVerwG, 28.10.2020 - 4 BN 55.20

    Erforderlichkeit einer Mischgebietfestsetzung

  • BVerwG, 21.03.2018 - 4 BN 2.18

    Beurteilung einer bewaldeten Fläche als weiche oder harte Tabufläche i.R.d.

  • OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 C 35/13

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Sondergebiet; Windenergienutzung; Regionalplan;

  • VGH Hessen, 25.02.2004 - 9 N 3123/01

    Erschließungsstraße; Verkehrsbelastung; Biotopwertverfahren

  • OVG Sachsen, 28.09.2012 - 1 B 313/12

    Ausgehen von der Wirksamkeit eines zugrunde liegenden Bebauungsplans in Verfahren

  • BVerwG, 02.08.1993 - 4 NB 25.93

    Erhebung einer Normenkontrollklage - Verletzung der Vorlagepflicht eines Gerichts

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 7/04

    Beachtlichkeit eines Verstoßes gegen eine Beteiligungsvorschrift bei einem

  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 1 N 08.3385

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis eines unmittelbar

  • VGH Bayern, 28.09.2000 - 1 ZB 00.2488

    Entstehen und Wegfall von Berufungszulassungsgründen; Maßgebliche Sach- und

  • OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsanordnung;

  • OVG Sachsen, 23.03.2016 - 1 B 84/16

    Normenkontrolle, einstweilige Anordnung, Gerichtsbesetzung,

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

  • BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 12.17

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

  • OVG Sachsen, 29.01.2024 - 1 B 243/23

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Prüfungsmaßstab; Ausfertigung eines

    Prüfungsmaßstab sind jedenfalls bei Bebauungsplänen nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12), der der Senat folgt (Senatsbeschl. v. 2. Mai 2022 - B 437/21 -, juris Rn. 57; Senatsbeschl. v. 25. Januar 2022 - 1 B 276/21 -, juris Rn. 41; Senatsbeschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 64; Senatsbeschl. v. 5. Mai - 1 B 84/15 -, juris Rn. 16), zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags.

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn und soweit der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015, a. a. O.; Senatsbeschl. v. 2. Mai 2022, a. a. O.; Senatsbeschl. v. 25. Januar 2022, a. a. O.; Senatsbeschl. v. 23. März 2021, a. a. O.).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015, a. a. O.; Senatsbeschl. v. 2. Mai 2022, a. a. O.; Senatsbeschl. v. 23. März 2021, a. a. O.).

    Der Anordnungsgrund "aus anderen wichtigen Gründen" dient als Auffangtatbestand - anders als der der "Abwehr schwerer Nachteile" - nicht in erster Linie dem Individualrechtsschutz, sondern vor allem dem öffentlichen Interesse an der Wirksamkeit der Normenkontrolle, die nicht durch die zwischenzeitliche Schaffung vollendeter Tatsachen ihrer rechtsstaatlichen Funktion beraubt werden soll (Senatsbeschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 170).

    Soweit eine aufsichtsbehördliche Genehmigung der Satzung erforderlich ist, muss diese nach sächsischem Landesrecht bereits vor deren Ausfertigung vorliegen (SächsOVG, NK-Urt. v. 1. Juli 2011 - 1 C 25/08 -, juris Leitsatz 2, Rn. 36 ff.; SächsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2018 - 1 C 16/17 -, juris Rn. 41; Senatsbeschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 124).

    Soweit die Antragsgegnerin im Übrigen auf die Konsequenzen für den beteiligten Projektträger Fa. B. verweist, erfolgten die bisherigen Bauarbeiten auf eigenes Risiko des jeweiligen Bauherrn (vgl. Senatsbeschl. v. 23. März 2016 - 1 B 84/16 -, juris Rn. 4; Senatsbeschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 59).

  • OVG Sachsen, 14.07.2021 - 1 C 4/20

    Ausgleich; Eingriff in Natur und Landschaft; Ufer; Gewässerrandstreifen

    52 Mit Beschluss vom 23. März 2021 hat der Senat im Verfahren 1 B 406/20 den von der Antragstellerin gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO abgelehnt.53 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die wechselseitigen Schriftsätze der Beteiligten samt Anlagen, die eingeholten Auskünfte des Zweckverbands .

    e. V. vom 29. April 2021, auf den Inhalt der beigezogenen Akten des Verfahrens 1 B 406/20 und die von der Antragsgegnerin übersandten Akten zum Planaufstellungsverfahren verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung vom 8. Juli 2021 waren.

  • OVG Sachsen, 27.09.2023 - 1 B 131/23

    Planreife; umweltbezogene Rechtsvorschrift

    Auch der Umstand, dass nach der Senatsrechtsprechung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Baugenehmigungen auf der Grundlage eines (bekannt gemachten) Bebauungsplans regelmäßig von der Wirksamkeit der Satzung auszugehen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 61), ist hier nicht von Bedeutung.

    Die Berücksichtigung aller bedeutsamen Belange in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB setzt wiederum deren ordnungsgemäße Ermittlung und zutreffende Bewertung voraus (vgl. Senatsbeschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 69).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 1 MN 131/21

    Allgemeines Wohngebiet; Etikettenschwindel; Gefälligkeitsplanung;

    Die Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 47 Abs. 6 VwGO und §§ 80a, 80 Abs. 5, 123 VwGO stehen angesichts der unterschiedlichen Rechtsschutzziele, Streitgegenstände und Prüfungsmaßstäbe selbstständig und gleichberechtigt nebeneinander (so bereits Senatsbeschl. v. 30.8.2001 - 1 MN 2456/01 -, BRS 64, Nr. 62 = BauR 2002, 447 = juris Rn. 8; vgl. u.a. auch SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 61; W.-R. Schenke/R.P. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl., 2020, § 47 Rn. 160 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 25.01.2022 - 1 B 276/21

    Veränderungssperre; positives Planungsziel; städtebauliches Konzept

    Die Antragsbefugnis ist auch Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Eilantrags nach § 47 Abs. 6 VwGO (vgl. Senatsbeschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 49; Ziekow, a. a. O., § 47 Rn. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 14.12.2021 - 1 NE 21.2369

    Kein Rechtsmissbrauch, wenn in einem Bebauungsplanverfahren lediglich ein Konzept

    Diese Vorschrift eröffnet der Gemeinde einen Einschätzungs- oder Beurteilungsspielraum bezüglich der Frage, welche der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen "wesentlich" und daher auszulegen sind (SächsOVG, B.v. 23.3.2021 - 1 B 406/20 - juris Rn. 128; OVG NW, U.v. 13.3.2008 - D 34/07.NE - juris Rn. 66).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2022 - 3 S 3779/21

    Bebauungsplan; beachtlicher Fehler im Abwägungsvorgang; schwerer Nachteil;

    Die Antragsteller berufen sich dafür auf eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 23.03.2021 - 1 B 406/20 - juris).
  • VGH Bayern, 22.06.2022 - 9 NE 22.705

    Erfolgloser Eilantrag gegen Bebauungs- und Grünordnungsplan

    Vielmehr sieht etwa § 11 Abs. 1 Satz 2 BauGB fremdfinanzierte und -beauftragte Planungen ausdrücklich vor (vgl. SächsOVG, B.v. 23.3.2021 - 1 B 406/20 - juris Rn. 99).
  • OVG Sachsen, 04.04.2022 - 1 B 460/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; einstweilige Anordnung

    Die Antragsbefugnis ist auch Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Eilantrags nach § Abs. 6 VwGO (vgl. Senatsbeschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 49; Ziekow, a. a. O., § 47 Rn. 387 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 27.10.2021 - 6 B 375/21

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Öffnung von Verkaufsstellen; besonderer

    Hier kann offenbleiben, ob danach die Gründe, die für die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Rechtsvorschrift vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben, es sei denn, die Normenkontrolle erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet, und regelmäßig allein eine Folgenabwägung durchzuführen ist (früher überwiegende Auffassung: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20; v. 9. November 2009 - 3 B 455/09 -, juris Rn. 32; VGH BW, Beschl. v. 18. Dezember 2000 - 1 S 1763/00 -, juris Rn. 6; vgl. für § 32 BVerfGG auch: BVerfG, Beschl. v. 8. November - 1 BvR 1290/85 -, juris Rn. 8 m. w. N.; st. Rspr. des BVerfG) oder ob Prüfungsmaßstab zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags sind (so für Bebauungspläne: BVerwG, Beschl. v. 25. Februar - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; SächsOVG, Beschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 64).
  • OVG Sachsen, 04.01.2024 - 6 B 215/23

    Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse

  • OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21

    Veränderungssperre; zweite Verlängerung; einstweilige Anordnung; schwerer

  • OVG Sachsen, 04.05.2023 - 3 B 28/23

    Antrag einer Gewerkschaft gegen die Gültigkeit einer Rechtsverordnung zum

  • OVG Sachsen, 23.06.2022 - 1 B 166/22

    Einstweilige Anordnung; Veränderungssperre; Geltungsdauer; Normenklarheit;

  • VG Hannover, 02.03.2022 - 4 A 2385/21

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; Bestandsaufnahme; Bestandsbewertung;

  • OVG Hamburg, 21.12.2022 - 2 Es 2/22

    Einstweilige Rechtsschutzanträge gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41671
OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20 (https://dejure.org/2020,41671)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17.12.2020 - 1 B 406/20 (https://dejure.org/2020,41671)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 1 B 406/20 (https://dejure.org/2020,41671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    Dreiundzwanzigste Coronaverordnung § 5 Abs 2 S 1 Nr 1; IfSG § 28 Abs 1 Satz 1; IfSG § 28a Abs 1 Nr 14; IfSG § 32;
    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der 800 qm-Regelung in der Dreiundzwanzigsten Coronaverordnung - 800 qm; Coronaverordnung; Covid-19; Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Quadratmeter; SARS-CoV-2; Zugangsbeschränkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Eilantrag des Betreibers eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs gegen Zutrittsbeschränkungen abgelehnt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der 800 qm-Regelung - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Bremen, 10.11.2020 - 1 B 354/20

    Schließung von Prostitutionsstätten (19. CoronaVO) - Coronavirus; Covid-19;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20
    Mit Beschluss vom 28.10.2020 (www.bundeskanzlerin.de/bkin/aktuelles/videokonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen- und-regierungschefs-der-laender-am-29-oktober-2020-1805248) haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbart, ab dem 02.11.2020 deutschlandweit zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu treffen und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems sowie schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern (vgl. ausführlich: OVG Bremen, Beschl. v. 10.11.2020 - 1 B 354/20, juris Rn. 2).

    Eine Verfassungswidrigkeit von § 28 IfSG , insbesondere mit Blick auf die Bestimmtheit der getroffenen Regelungen und deren Vereinbarkeit mit dem Vorbehalt des Gesetzes, ist für den Senat in seiner bisherigen Spruchpraxis betreffend die Corona-Pandemie nicht erkennbar (vgl. zuletzt nur: OVG Bremen, Beschl. v. 10.11.2020 - 1 B 354/20, juris Rn. 20 ff. m.w.N.).

    Zu den Risikogruppen gehören dabei nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht allein Ältere, sondern auch Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen - wie etwa Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, COPD, Adipositas - sowie Immunsupressierte - und damit ein nicht unerheblicher Teil der (auch jüngeren) deutschen Bevölkerung (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.11.2020 - 1 B 354/20, juris Rn. 44 m.w.N.).

    Daneben ist auch eine Übertragung des Virus durch kontaminierte Oberflächen insbesondere in der unmittelbaren Umgebung der infektiösen Person nicht auszuschließen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.11.2020 - 1 B 354/20, juris Rn. 45).

  • OVG Bremen, 23.04.2020 - 1 B 107/20

    Coronaverordnung: Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter ist

    Auszug aus OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20
    Diese Antragsänderung ist unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes in analoger Anwendung von § 91 Abs. 1 VwGO sachdienlich (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 23.04.2020, 1 B 107/20, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die durch die Beschränkung der zulässigen Verkaufsfläche betroffenen bloßen Umsatz- und Gewinnchancen werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 23.04.2020 - 1 B 107/20, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Anders als bei einem einzelfallbezogenen Kriterium der Qualität und oder der Masse der Raumluft sind daher die von der angegriffenen Beschränkung betroffenen Geschäfte ohne größeren Aufwand ermittelbar, wodurch die Beschränkung auch effektiv durchgesetzt werden kann (vgl. bereits OVG Bremen, Beschl. v. 23.03.2020 - 1 B 107/20, juris Rn. 29).

    Dass der Verordnungsgeber bei dem Erlass der Dreiundzwanzigsten Coronaverordnung diese Annahme übernommen hat, um durch weitere Zulassungsbeschränkungen mittelbar Kundenströme zu steuern, ist daher nicht zu beanstanden (vgl. auch schon OVG Bremen, Beschl. v. 23.04.2020 - 1 B 107/20, juris Rn. 27 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 261/20

    Begrenzung der Anzahl der Kunden bei einer Verkaufsfläche von über 800 qm von

    Auszug aus OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20
    Hiervon ausgehend sind die Zugangsbeschränkungen für Verkaufsstellen, insbesondere auch die weitergehenden Zugangsbeschränkungen für großflächigen Einzelhandel, nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Dreiundzwanzigsten Coronaverordnung und die damit einhergehenden Kontaktreduzierungen ein geeignetes Mittel um zu verhindern, dass das Virus auf den bekannten Übertragungswegen von einer Person auf die andere übergeht (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 261/20).

    Draußen ist die Infektionsgefahr aber nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen insbesondere des RKI deutlich geringer als in geschlossenen Räumlichkeiten (bspw. in der Warteschlange an der Kasse bzw. Kundenandrang bei besonderen Warenangeboten bzw. Sonderverkaufsflächen und -ständen; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 16.12.2020 - 13 MN 552/20; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 261/20).

    Dies steigert die Infektionsgefahr nochmals (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 261/20).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 13 MN 472/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schließung; Spielbanken; Spielhallen;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20
    Vielmehr sind auch alle sonstigen relevanten Belange zu berücksichtigen, etwa die Auswirkungen der Ge- und Verbote für die betroffenen Unternehmen und Dritte und auch öffentliche Interessen an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 09.11.2020 - 13 MN 472/20, juris Rn. 60 m.w.N.).

    Auch die Überprüfbarkeit der Einhaltung von Ge- und Verboten kann berücksichtigt werden (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 09.11.2020 - 13 MN 472/20, juris Rn. 60 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 15.06.2020 - 1 B 176/20

    Schließung von Shisha-Bars nach der Siebten Corona-Verordnung (Bremen) -

    Auszug aus OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20
    Hiernach sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde weniger streng (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.06.2020 - 1 B 176/20, juris Rn. 46 m.w.N.).

    Auch kann die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht eingefordert werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.06.2020 - 1 B 176/20, juris Rn. 46 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20

    Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom

    Auszug aus OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20
    Das muss insbesondere dann gelten, wenn - wie hier - die in der Hauptsache angegriffenen Normen in quantitativer und qualitativer Hinsicht erhebliche Grundrechtseingriffe enthalten oder begründen, so dass sich das Normenkontrollverfahren (ausnahmsweise) als zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten erweisen dürfte (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 B 97/20, Rn. 18 m.w.N.).

    In einem solchen Fall hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, wobei auch sogenannte Nichtstörer in Anspruch genommen werden können (vgl. BT-Drs. 19/18111, S. 25; OVG Bremen, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 B 97/20, juris Rn. 43).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14, juris Rn. 12).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14, juris Rn. 12).

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20
    Die darin normierten Zugangsbeschränkungen für Geschäfte des Groß- und Einzelhandels - auch die weitergehende Zugangsbeschränkung für großflächigen Einzelhandel - soll ersichtlich entsprechend dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Zusammenwirken mit anderen in der Dreiundzwanzigsten Coronaverordnung normierten Maßnahmen und Vorgaben angesichts der durch das Coronavirus ausgelösten Pandemie dazu beitragen, in Wahrnehmung der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77, juris Rn. 13 f.; Maunz/Dürig/di Fabio, GG , Stand: 91. EL April 2020, Art. 2 Abs. 2 Rn. 41 und 81 m.w.N.) Neuinfektionen soweit als möglich vorzubeugen, die Ausbreitungsgeschwindigkeit der übertragbaren Krankheit Covid-19 innerhalb der Bevölkerung zu verringern und damit Leben und Gesundheit jedes/jeder Einzelnen wie auch der Bevölkerung insgesamt sowie die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitssystems zu schützen.
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20
    Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16.11, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20
    Als großflächig gelten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Einzelhandelsbetriebe, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 qm überschreiten (BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 10.04, juris Leitsatz).
  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 13 MN 552/20

    800 Quadratmeter; Bestimmtheitsgrundsatz; Corona; Einkaufszentrum; Einzelhandel;

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 MN 547/20

    Coronavirus; Fitnessstudio; Schließung; Verlängerung

  • OVG Bremen, 07.05.2020 - 1 B 129/20

    Außervollzugsetzen einer durch Verordnung geltenden Schießungsanordnung nach dem

  • OVG Saarland, 11.12.2020 - 2 B 362/20

    Vorläufige Außervollzugsetzung der Zutrittsbeschränkung für den

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 6 B 11642/20

    Personenbegrenzung in großflächigen Lebensmittelmärkten zur Corona-Bekämpfung

    Die Kunden werden sich vielmehr aller Voraussicht nach auch auf andere Einkaufszeiten verteilen (OVG Bremen, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 1 B 406/20 -, abrufbar unter www.oberverwaltungsgericht.bremen.de).

    (2) Denn die unterschiedliche Behandlung der ersten 800 qm Verkaufsfläche eines Handelsbetriebs gegenüber der darüber hinausgehenden Fläche bei der Regelung der Personenbegrenzung ist jedenfalls sachlich gerechtfertigt (ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 13 B 1917/20.NE -, juris Rn. 61; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - OVG 11 S 124/20 -, juris Rn. 56; NdsOVG, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 13 MN 552/20 -, juris Rn. 66; Thüringer OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 3 EN 812/20 -, juris Rn. 80; OVG Bremen, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 1 B 406/20 -, a.a.O.; Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 3 B 424/20 -, juris Rn. 67).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2021 - 2 KM 120/21

    § 2 Abs. 1 Corona-Landesverordnung M-V voraussichtlich verfassungswidrig, bleibt

    Die bislang durch den erkennenden Senat in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren offengelassene Frage, ob § 28 IfSG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer solchen beschränkenden Regelung sein kann, ist mit der Einfügung des § 28a IfSG durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397) mit Wirkung vom 19.11.2020 in der Rechtsprechung nunmehr geklärt (vgl. OVG B-Stadt, Beschluss vom 15.12.2020 - 13 B 1731/20.NE - OVG Bremen, Beschluss vom 17.12.2020 - 1 B 406/20 - VGH München, Beschluss vom 08.12.2020 - 20 NE 20.2461 - jeweils zitiert nach juris; a.A. Kluckert, DVBl. 2021, 96 ff).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2021 - 2 KM 38/21

    Zulässigkeit der Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für Kunden in

    Die bislang durch den erkennenden Senat in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren offengelassene Frage, ob § 28 IfSG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer solchen beschränkenden Regelung sein kann, ist mit der Einfügung des § 28a IfSG durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397) mit Wirkung vom 19.11.2020 in der Rechtsprechung nunmehr geklärt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 15.12.2020 - 13 B 1731/20.NE - OVG Bremen, Beschluss vom 17.12.2020 - 1 B 406/20 - VGH München, Beschluss vom 08.12.2020 - 20 NE 20.2461 - jeweils zitiert nach juris; a.A. Kluckert, DVBl. 2021, 96 ff).
  • OVG Bremen, 03.03.2021 - 1 B 102/21

    Normenkontrolleilantrag gegen Kontaktbeschränkung (Vierundzwanzigste CoronaVO) -

    Es bestehen keine offensichtlich durchgreifenden Bedenken dagegen, dass die maßgeblichen Vorschriften in § 32 Satz 1, 2, § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 , § 28a Abs. 1 Nr. 3 IfSG eine hinreichende, dem Parlamentsvorbehalt genügende Ermächtigungsgrundlage für die angegriffene Kontaktbeschränkung darstellt (vgl. insoweit zur neuen Rechtslage durch Einfügung des § 28a IfSG durch Art. 1 Nr. 17 des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397 ) u.a.: OVG Bremen, Beschl. v. 17.12.2020 - 1 B 406/20, juris Rn. 32 f. m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2021 - 2 KM 78/21

    Zulässigkeit der Schließung von Friseurbetrieben für Kunden in Zeiten der

    Die bislang durch den erkennenden Senat in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren offengelassene Frage, ob § 28 IfSG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer solchen beschränkenden Regelung sein kann, ist mit der Einfügung des § 28a IfSG durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397) mit Wirkung vom 19.11.2020 in der Rechtsprechung nunmehr geklärt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 15.12.2020 - 13 B 1731/20.NE - OVG Bremen, Beschluss vom 17.12.2020 - 1 B 406/20 - VGH München, Beschluss vom 08.12.2020 - 20 NE 20.2461 - jeweils zitiert nach juris; a.A. Kluckert, DVBl. 2021, 96 ff).
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Rechtsprechung
   VG Halle, 23.11.2020 - 1 B 406/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,57755
VG Halle, 23.11.2020 - 1 B 406/20 (https://dejure.org/2020,57755)
VG Halle, Entscheidung vom 23.11.2020 - 1 B 406/20 (https://dejure.org/2020,57755)
VG Halle, Entscheidung vom 23. November 2020 - 1 B 406/20 (https://dejure.org/2020,57755)
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