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   OLG Dresden, 03.03.1999 - 11 U 1949/98   

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https://dejure.org/1999,5212
OLG Dresden, 03.03.1999 - 11 U 1949/98 (https://dejure.org/1999,5212)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.03.1999 - 11 U 1949/98 (https://dejure.org/1999,5212)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. März 1999 - 11 U 1949/98 (https://dejure.org/1999,5212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstückskauf; Unterwerfungsklausel; Zwangsvollstreckung; Sanierung; Abnahme; Werklohn; Werkvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung, Unwirksamkeit der Unterwerfung unter die - bei Verstoß gegen die Bauträgerverordnung; Bauträger, Werklohn für - nur nach Bautenstand

  • Judicialis

    VOB/B § 8 Nr. 3 abs. 1; ; MaBV § ... 3; ; MaBV § 12; ; MaBV § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; MaBV § 3 Abs. 2 Satz 1; ; MaBV § 3 Abs. 2; ; BGB § 134; ; BGB § 641; ; AGB-Gesetz § 9; ; AGB-Gesetz § 11 Nr. 15; ; ZPO § 726; ; ZPO § 769; ; ZPO § 797 Abs. 3; ; ZPO § 732; ; ZPO § 540; ; ZPO § 278 Abs. 3; ; ZPO § 139; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MaBV § 3
    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung bei Veräußerung eines Grundstücks mit Sanierungsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1398
  • NJW-RR 2000, 808 (Ls.)
  • DNotZ 2000, 126
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 99/97

    BGH erklärt Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in Bauträgerverträgen für

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.1999 - 11 U 1949/98
    Mit Urteil vom 22.10.1998 - Az.: VII ZR 99/97, NZM 1999, 37 ff. - hat der BGH nunmehr die streitgegenständliche Klausel wegen Verstoßes gegen § 3 Abs. 2 Satz 1 MaBV gemäß §§ 12 MaBV, 134 BGB für nichtig gehalten.

    Da diese ohne die in § 3 Abs. 2 MaBV vorgesehenen Sicherungen erteilt wurde - die Beklagte kann entgegen ihrer vertraglichen Verpflichtung aus § 5 des Werkvertrages bezüglich der Fälligkeit der Werklohnforderung schon vorher die Zwangsvollstreckung mit Hilfe einer vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde betreiben -, ist sie gemäß § 12 MaBV i.V.m. § 134 BGB unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 22.10.1998, Az.: VII ZR 99/97).

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